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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 926 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 926 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160307Herausgabe eines abgeschleppten MotorradesBeschwerde; Recht; Beschwerdeführe; Beschwerdeführer; Motorrad; Fahrzeug; Abschleppen; Recht; Fügung; Herausgabe; Beschwerdegegner; Selbsthilfe; Staatsanwaltschaft; Retentionsrecht; Schaden; Fragliche; Willen; Besitz; Handlung; Schadenersatz; Sihlquai; Verfügung; Parkplatz; Selbsthilferecht; Beschwerdeführers; Fraglichen; Person; Gericht; Motorrads
ZHPE130002ForderungBeschwerde; Schwerdegegner; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Leitplanke; Recht; Vorinstanz; Vorgang; Leitplanken; Material; Selbsthilfe; Grundstück; Vorinstanzliche; Beschwerdeführers; Besitz; Partei; Verfahren; Liegenschaft; Verfahren; Zivil; Parteien; Entscheid; Selbsthilferecht; Urteil; Beschwerdegegners; Beweis; übung; Gericht; Blumengarten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.23 (AG.2020.161)mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, mehrfacher Betrug, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Urkundenfälschung, mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln, qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln und Vergehen gegen das WG (BGer 6B_496/2020Schuldig; Berufung; Beschuldigte; Berufungskläger; Betrug; Werden; Privatkläger; Stellt; Vorinstanz; Betrugs; Beschuldigten; Verkehrs; Geschäft; Mehrfach; Verteidigung; Mehrfache; Geschäfts; Verkehrsregeln; Halten; Anklage; Sprechen; Projekt; Rechnung; Liegen; Welche; Diesem; Gemäss; Gesellschaft; Schädigte; Gestellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 1 (5A_341/2019)
Regeste
Art. 655 Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 3 ZGB ; Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts. Zulässigkeit und Voraussetzungen der flächenmässigen Aufteilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts, insbesondere mit Rücksicht auf die gesetzliche Mindestdauer der Baurechtsdienstbarkeit (E. 2.1 und 3-6).
Baurecht; Recht; Dauernde; Selbständige; Baurechts; Grundstück; Grundbuch; Selbständigen; Dauernden; Rechte; Mindestdauer; Grundstücke; Eintrag; Kommentar; LIVER; Liegenschaft; Fläche; Gesetzliche; Bestehende; Begründung; Eigentum; Beschwerde; Sachen; Bestimmungen; Teilung; Zürcher; Hinweis; Hauptbuchblatt
133 I 259 (2P.82/2006)Art. 9 und 49 BV; freies Notariat; öffentliche Beurkundung; (neues) basel-städtisches Notariatsgesetz vom 18. Januar 2006. Weitreichende Normierungsfreiheit der Kantone bei der Regelung der öffentlichen Beurkundung (E. 2). Überprüfung der Bestimmungen zur Unabhängigkeit des Notars (Verbot der Tätigkeit als Organ einer Immobiliengesellschaft; E. 3), zur Altersgrenze für Notare (E. 4), zur Zeugenregelung bei der öffentlichen Beurkundung (Ausschluss von "Mitarbeitenden des gleichen Büros"; E. 5) und zu den Eigentumsverhältnissen an Urkundensammlung und Register (E. 6). Notar; Kanton; Beurkundung; Beschwerde; NNotG; Notare; Urkunde; Beschwerdeführer; Regel; Bundes; Regelung; Alter; Kantons; Urkunden; Basel; Stadt; Beurkundungsbefugnis; Altersgrenze; Notars; Basel-Stadt; Zeugen; Urkundensammlung; Abhängig; Eigentum; Beruflich; Notarin; Organ; Liegenschaften; Unabhängigkeit
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