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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 923 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 923 B. Transferiment / II. Tranter persunas absentas

II. Tranter persunas absentas

Sche la surdada ha lieu tranter absents, è ella exequida, cur che la chaussa è surdada a l’acquistader u a ses substitut.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
102 III 94Arrestierung des Anspruchs gegen eine inländische Bank auf Herausgabe von im Ausland verwahrten Wertpapieren. 1. Ansprüche auf Übertragung des Eigentums können beim Drittschuldner arrestiert werden, sofern ihr Inhaber im Ausland wohnt (Erw. 2). 2. Frage des Eigentums an den im Ausland verwahrten Papieren (Erw. 3). 3. Der Anspruch des Bankkunden gegen die inländische Depotbank auf Herausgabe von Wertpapieren, die in deren Namen bei ausländischen Korrespondenzbanken hinterlegt sind, ist bei der Depotbank arrestierbar, sofern der Kunde im Ausland wohnt (Erw. 4 und 5). Arrest; Wertpapier; Herausgabe; Wertpapiere; Ausland; Anspruch; Eigentum; Depot; Papiere; Herausgabeanspruch; Rekurrent; Eigentümer; Schweiz; Arrestschuldner; Recht; Ausländische; Eigentums; Verwahrt; Verwertung; Arresturkunde; Betreibungsamt; Wertpapieren; Liegende; Ansprüche; Bankkunde; Arrestiert; Rekurrenten
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