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Code civil suisse (CC)

Der Art. 921 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 921 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-03-20Amtsbefehl (Besitzesschutz)Wohnung; Gegner; Gesuch; Niessung; Beschwerde; Nutzniessung; Recht; Tonsgericht; Besitz; Kreis; Kantonsgericht; Sungsrecht; Gesuchsgegner; Niessungsrecht; Ständig; Nutzniessungsrecht; Verfügung; Oberengadin; Gallen; Führerin; Beschwerdegegner; Deführerin; Verfahren; Scheidung; Tonsgerichts; Kreispräsident; Beschwerdeführerin
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