Eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung oder Unterlassung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt hebt den Besitz nicht auf.
B. Übertragung >I. Unter Anwesenden >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | PZ-03-20 | Amtsbefehl (Besitzesschutz) | Wohnung; Gegner; Gesuch; Niessung; Beschwerde; Nutzniessung; Recht; Tonsgericht; Besitz; Kreis; Kantonsgericht; Sungsrecht; Gesuchsgegner; Niessungsrecht; Ständig; Nutzniessungsrecht; Verfügung; Oberengadin; Gallen; Führerin; Beschwerdegegner; Deführerin; Verfahren; Scheidung; Tonsgerichts; Kreispräsident; Beschwerdeführerin |