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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 921 OR de 2022

Art. 921 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 921

Trois sociétés coopératives au moins peuvent se fédérer et constituer une société de même espèce.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 206 (4A_363/2013)Ausgabe von Partizipationsscheinen bei der Genossenschaft. Die Ausgabe von Partizipationsscheinen ist bei der Genossenschaft (Art. 828 ff. OR) nach geltendem Recht unzulässig (E. 3).
Genossenschaft; Recht; Partizipationsschein; Aktien; Partizipationsscheine; Regelung; Genussschein; Ausgabe; Partizipationsscheinen; Genossenschaftsrecht; Gesetzgeber; Aktienrechtlich; Gesetzlich; Partizipanten; Schutz; Aktienrechtliche; Finanzierung; Genussscheine; Aktienrechtlichen; Gesetzes; Aktienrecht; Geltende; Gesellschaft; Aktiengesellschaft; Genussscheinen; Gesetzliche; MOSER; Partizipationskapital; Revision; Zulässigkeit
100 Ib 331Verwaltungsbeschwerde nach VwG. Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Verwaltungsbeschwerde des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten gegen eine Verfügung, mit der das Eidg. Gesundheitsamt einem industriellen Unternehmen gestützt auf die LMV bewilligt hat, ein Pulver zur Herstellung von Schlagrahmersatz in Verkehr zu bringen. Nichteintretensentscheid des Eidg. Departements des Innern. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Nichteintretensentscheid. Legitimation des Zentralverbandes nach Art. 103 lit. a OG (Erw. 1). 2. Legitimation zur Verwaltungsbeschwerde nach Art. 48 lit. a VwG. Zulässigkeit der Verbandsbeschwerde. In casu ist das vom Zentralverband verteidigte Interesse der Milchproduzenten nicht schutzwürdig im Sinne des Gesetzes (Erw. 2). Beschwerde; Milch; Interesse; Milchproduzenten; Verwaltungsbeschwerde; Verfügung; Interessen; Firma; Beschwerdeführer; Bundes; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Bewilligung; Departement; Recht; Mitglieder; Schutzwürdig; Bundesgericht; Legitimation; Erteilt; Legitimiert; Vorliegenden; Verkehr; Zentralverband; Eidg; Urteil; Werde; Absatz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-600/2016VerwaltungsmassnahmenBeschwerde; Inlandleistung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Lieferung; Lieferungen; HOREKA-Kanal; Menge; Grosshandel; Abpackbetrieb; Speisekartoffeln; Geliefert; Abpackbetriebe; Detailhandel; Recht; Gemeldet; Swisspatat; Kontingentsperiode; Teilzollkontingent; Verfügung; Vertrauen; Bundesamt; Kartoffeln; Berücksichtigt; Meldung; Meldete; Vertrauens; Praxis; Kontrolle
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