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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 92CPC from 2022

Art. 92 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 92

Recurring usage or services

1 Recurring usage or services have the value of the capital they represent.

2 If the duration of the recurring usage or services is unknown or indefinite, the annual usage or services multiplied by twenty is deemed to be the value of the capital; in case of a life annuity, the amount of the capital corresponds to the actual cash value.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 92 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY220005Ehescheidung (Schuldneranweisung/Rechtsverweigerung)Schuldner; Unterhalt; Schuldneranweisung; Recht; Vorinstanz; Anweisung; Berufung; Entscheid; Verfügung; Partei; Gericht; Beklagten; Verfahren; Gesuch; Künftige; Parteien; Drittschuldner; Arbeitgeber; Bezug; Unterhaltsverpflichteten; Massnahme; Vollstreckung; Gerin; Sinne; Bringe; Ehegatten; Vorsorgliche; Aufl; Massnahmen
ZHLF220043Gerichtliches VerbotBerufung; Gerin; Berufungsklägerin; Störung; Mieter; Unbekannte; Vorinstanz; Verbot; Person; Personenkreis; Glaubhaft; Gerichtliche; Bekannten; Recht; Fahrzeug; Unbekannten; Gesuch; Rungen; Besucher; Störungen; Bestehende; Fahrzeuge; Partei; Reichte; Aufl; Drohende; Gericht; Reichten; Besucherparkplätze; Gerichtlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.11Finanz- und Lastenausgleich 2016Beschwerde; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Finanz; Urteil; Staatssteueraufkommen; Steuern; Gemeinden; Steuerart; Verwaltungsgericht; Steuerarten; Abgabe; Berechnung; Lastenausgleich; Kanton; Solothurn; Einwohnergemeinde; Recht; Finanzausgleich; Streitwert; Bundesgericht; FILAG; Quellen; Däniken; Personal; Steuerfuss; Betreffnis; Ressourcen; Kantons; Verwaltungsgerichts
SGB 2015/35Entscheid Öffentliches Dienstrecht, Art. 71 Abs. 1 der Verfassung des Katholischen Konfessionsteils, Art. 336 ff. OR sachgemäss. Die Beschwerdeführerin war bei einer Katholischen Kirchgemeinde angestellt. Dieses Dienstverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur. Die Vorschriften des kantonalen Rechts sind sinngemäss anzuwenden. Die vorinstanzliche Beweiswürdigung, die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit der Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Kündigung sei nicht ausreichend dargetan, erweist sich als nachvollziehbar. Unter den konkreten Umständen ist es auch nachvollziehbar, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses objektiv nicht zumutbar war (Verwaltungsgericht, B 2015/35). Entscheid vom 27. September 2016 Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Kündigung; Fähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Beilage; Beschwerdegegnerin; Pfarrei; Beweis; Arztzeugnis; Recht; Sekretariat; Arbeitsverhältnis; Dienstverhältnis; Arbeitgeber; Unfall; Krankheit; Begründet; Auflösung; Pfarrer; Regel; Arbeitsverhältnisses; Personalreglement; Arztzeugnisse; Gallen; Zeugnis; Regelung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 558 (4A_184/2012)Art. 92 BGG, Art. 7, 197 und 198 lit. f ZPO; Zwischenentscheid über die funktionelle Zuständigkeit; Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung; Schlichtungsverfahren. Bei Streitigkeiten aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung, für welche die Kantone eine einzige kantonale Instanz nach Art. 7 ZPO bezeichnet haben, ist kein vorgängiges Schlichtungsverfahren durchzuführen (E. 4).
Streitigkeiten; Schlichtung; Zusatzversicherung; Recht; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Instanz; Zusatzversicherungen; Krankenversicherung; Kantonale; Einzige; Vorgängige; Zuständigkeit; Sozialen; Vorgängiges; Gericht; Kantone; Zivilprozessordnung; Durchzuführen; Schlichtungsbehörde; ZPO; Versicherung; Gesetzgeber; Botschaft; Entscheid; Versicherungsgerichte; Ausnahmekatalog; Sachlich

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stein-Wigger Kommentar zur ZPO2016
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