Art. 912 OR dal 2022
Art. 912
Lo scioglimento della società, eccetto che avvenga per fallimento, dev’essere notificato dall’amministrazione per l’iscrizione nel registro di commercio.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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