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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 91 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 91 Princip

1 La valur en dispita vegn determinada tras la pretensiun giuridica. Ils tschains ed ils custs da la procedura currenta u d’ina eventuala publicaziun da la decisiun sco er ulteriuras pretensiuns eventualas na vegnan betg resguardads.

2 En cas che la pretensiun giuridica na cuntegna betg ina summa da daners determinada, fixescha la dretgira la valur en dispita, sche las partidas n’arrivan betg da sa cunvegnir davart quest punct u sche lur indicaziuns èn evidentamain faussas.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 91 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230039KonkurseröffnungKonkurs; Bigerin; Gläubigerin; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Konkursbegehren; Zahlungsplan; Konkurseröffnung; Stundung; SchKG; Entscheid; Verfahren; Partei; Rückzug; Entschädigung; Parteien; Konkursamt; Urkunden; Entscheidgebühr; Forderung; Wäre; Bülach; Beschwerdeverfahren; Leistete; Gericht; Zweitinstanzliche; Mündlich; Bezirksgericht; Konkursbegehrens
ZHRU230011ForderungBeschwerde; Beklagten; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Entscheid; Streitwert; Partei; Verfahren; Urteil; Vorinstanzliche; Notfall; Obergericht; Forderung; Vorinstanzlichen; Unrichtig; Bundesgericht; Polizei; Parteien; Verfahrens; Notfalltransport; Interesse; Betreibung; Entscheiden; Vorgetäuscht; Unrichtige; Akten; Kantons; Korrekt; Beilage; Abwesenheit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130131Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Pflege; Rechtspflege; Obergericht; Tungsverfahren; Liegenschaft; Schlichtungsverfahren; Beleg; Verfahren; Gericht; Obergerichts; Belege; Unentgeltlichen; Monatlich; Entscheid; Entnehmen; Obergerichtspräsident; Deutschland; Einkommen; Gesuchstellers; Unterhaltsbeiträge; Kantons; Beurteilung; Beschwerde; Partei; Anspruch
ZHVO130062Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Verfahren; Rechtsbeistand; Person; Gericht; Monatliche; Obergerichts; Entscheid; Einkommen; Kanton; Arbeit; Rechtsbeistandes; Bestellung; Beurteilung; Klage; Akontozahlung; Schweiz; Rechtlich; Berücksichtigen; Friedensrichteramt; Lebens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 137 (4A_648/2016)Art. 6 und Art. 243 ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; vereinfachtes Verfahren. Gilt für eine Streitigkeit nach Art. 243 Abs. 1 oder 2 ZPO das vereinfachte Verfahren, ist das Handelsgericht nicht zuständig (E. 2). Verfahren; Handelsgericht; Vereinfachte; Zuständigkeit; Beschwerde; Streitigkeit; Verfahrens; Handelsgerichts; Bundesgericht; Streitigkeiten; Streitwert; Vereinfachten; Erwägung; Sachliche; Beschwerdeführerin; Klage; Absatz; Gelte; Angelegenheiten; Erwägungen; Urteil; Zivilsachen; Verfahrensart; Geltung; Ordentlichen; Voraussetzung; Zuständig; Bundesgerichts; Vorinstanz; Geltungsbereich
142 III 145 (4A_328/2015)Art. 243 ZPO; Art. 91 Abs. 2 ZPO; vereinfachtes Verfahren, vermögensrechtliche Natur einer Streitigkeit. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten aus Bereichen, die in Art. 243 Abs. 2 ZPO unerwähnt bleiben, sind grundsätzlich im ordentlichen Verfahren zu behandeln (E. 4). Keine direkte oder analoge Anwendung von Art. 91 Abs. 2 ZPO für die Beurteilung, ob eine Streitigkeit vermögensrechtlich ist oder nicht (E. 5). Die Klagen von ehemaligen Bankmitarbeitern auf Nichtherausgabe der sie betreffenden Daten an ausländische Justizbehörden sind in der Regel nichtvermögensrechtlicher Natur (E. 6). Streit; Vermögensrechtlich; Vermögensrechtliche; Streitigkeit; Recht; Nichtvermögensrechtlich; Klage; Beschwerde; Parteien; Verfahren; Bundesgericht; Streitwert; Natur; Nichtvermögensrechtliche; Beschwerdeführerin; Ehemalige; Ausländische; Vorinstanz; Wirtschaftliche; Person; Rechtlichen; Urteil; Daten; Vermögensrechtlicher; Rechtsprechung; Ehemaligen; Streitigkeiten; Vermögensrechtlichen; Frage

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor Rüegg, Michael RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Rüegg, RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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