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Civil Procedure Code (CPC)

Art. 91CPC from 2021

Art. 91 Civil Procedure Code (CPC) drucken

Art. 91 Principle

1 The value in dispute is determined by the prayers for relief. Interest, costs of the ongoing proceedings or a possible publication of the decision and the value of possible subsidiary claims are not taken into account.

2 If the prayers for relief do not specify a sum of money, the court shall determine the value in dispute if the parties are unable to reach an agreement or if the information they provide is manifestly incorrect.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 91 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230039KonkurseröffnungKonkurs; Bigerin; Gläubigerin; Schuldner; Schuldnerin; Beschwerde; Konkursbegehren; Zahlungsplan; Konkurseröffnung; Stundung; SchKG; Entscheid; Verfahren; Partei; Rückzug; Entschädigung; Parteien; Konkursamt; Urkunden; Entscheidgebühr; Forderung; Wäre; Bülach; Beschwerdeverfahren; Leistete; Gericht; Zweitinstanzliche; Mündlich; Bezirksgericht; Konkursbegehrens
ZHRU230011ForderungBeschwerde; Beklagten; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Entscheid; Streitwert; Partei; Verfahren; Urteil; Vorinstanzliche; Notfall; Obergericht; Forderung; Vorinstanzlichen; Unrichtig; Bundesgericht; Polizei; Parteien; Verfahrens; Notfalltransport; Interesse; Betreibung; Entscheiden; Vorgetäuscht; Unrichtige; Akten; Kantons; Korrekt; Beilage; Abwesenheit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130131Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Pflege; Rechtspflege; Obergericht; Tungsverfahren; Liegenschaft; Schlichtungsverfahren; Beleg; Verfahren; Gericht; Obergerichts; Belege; Unentgeltlichen; Monatlich; Entscheid; Entnehmen; Obergerichtspräsident; Deutschland; Einkommen; Gesuchstellers; Unterhaltsbeiträge; Kantons; Beurteilung; Beschwerde; Partei; Anspruch
ZHVO130062Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unentgeltlichen; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Verfahren; Rechtsbeistand; Person; Gericht; Monatliche; Obergerichts; Entscheid; Einkommen; Kanton; Arbeit; Rechtsbeistandes; Bestellung; Beurteilung; Klage; Akontozahlung; Schweiz; Rechtlich; Berücksichtigen; Friedensrichteramt; Lebens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 137 (4A_648/2016)Art. 6 und Art. 243 ZPO; sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts; vereinfachtes Verfahren. Gilt für eine Streitigkeit nach Art. 243 Abs. 1 oder 2 ZPO das vereinfachte Verfahren, ist das Handelsgericht nicht zuständig (E. 2). Verfahren; Handelsgericht; Vereinfachte; Zuständigkeit; Beschwerde; Streitigkeit; Verfahrens; Handelsgerichts; Bundesgericht; Streitigkeiten; Streitwert; Vereinfachten; Erwägung; Sachliche; Beschwerdeführerin; Klage; Absatz; Gelte; Angelegenheiten; Erwägungen; Urteil; Zivilsachen; Verfahrensart; Geltung; Ordentlichen; Voraussetzung; Zuständig; Bundesgerichts; Vorinstanz; Geltungsbereich
142 III 145 (4A_328/2015)Art. 243 ZPO; Art. 91 Abs. 2 ZPO; vereinfachtes Verfahren, vermögensrechtliche Natur einer Streitigkeit. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten aus Bereichen, die in Art. 243 Abs. 2 ZPO unerwähnt bleiben, sind grundsätzlich im ordentlichen Verfahren zu behandeln (E. 4). Keine direkte oder analoge Anwendung von Art. 91 Abs. 2 ZPO für die Beurteilung, ob eine Streitigkeit vermögensrechtlich ist oder nicht (E. 5). Die Klagen von ehemaligen Bankmitarbeitern auf Nichtherausgabe der sie betreffenden Daten an ausländische Justizbehörden sind in der Regel nichtvermögensrechtlicher Natur (E. 6). Streit; Vermögensrechtlich; Vermögensrechtliche; Streitigkeit; Recht; Nichtvermögensrechtlich; Klage; Beschwerde; Parteien; Verfahren; Bundesgericht; Streitwert; Natur; Nichtvermögensrechtliche; Beschwerdeführerin; Ehemalige; Ausländische; Vorinstanz; Wirtschaftliche; Person; Rechtlichen; Urteil; Daten; Vermögensrechtlicher; Rechtsprechung; Ehemaligen; Streitigkeiten; Vermögensrechtlichen; Frage

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Viktor Rüegg, Michael RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Rüegg, RüeggBasler Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2017
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