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Code pénal suisse (CPS)

Art. 91 CPS de 2021

Art. 91 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 91

1. Wer Gegenstände, die der Landesverteidigung dienen, dem Feinde überliefert,

wer durch Dienstleistungen oder Lieferungen den Feind begünstigt,

wer bei einer Anleihe eines mit der Schweiz im Kriege befindlichen Staates mitwirkt oder auf sie zeichnet,

wird mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft.155

2. In schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden.156

155 Fassung gemäss Ziff. II 2 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

156 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 20. März 1992, in Kraft seit 1. Sept. 1992 (AS 1992 1679; BBl 1991 II 1462, IV 184).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 91 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRJK-06-1BrandstiftungBerufung; Jugendanwalt; Erfahre; Verfahren; Kantons; Entscheid; Kantonsgericht; Brand; Kantonsgerichts; Recht; Opfer; Graubünden; Berufungsklägerin; Entscheid; Brandstiftung; Zivilweg; Adhäsionsklage; Rechtsmittel; Kantonsgerichtspräsidium; Begehren; Schaftsbehörde; Verwiesen; Gesetzliche; Jugendkammer; Jugendliche; Schadenersatz; Mitgeteilt
GRJK-04-1einfache KörperverletzungBerufung; Fungsklägerin; Berufungsklägerin; Letzung; Recht; Kanton; Beweis; Graubünden; Körper; Tätlichkeit; Kantons; Schuldig; Körperverletzung; Setzung; Entscheid; Verhalten; Täter; Einfache; Vorinstanz; Gendkammer; Tätlich; Kantonsgericht; Beeinträchtigung; Wohlbefinden; Richter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.132Strafvollzug / DisziplinarverfügungBeschwerde; Beschwerdeführer; Vollzug; Recht; Vollzugs; Solothurn; Anordnung; Justizvollzug; Verwaltungsgericht; Verfahrens; Kanton; Sonderstatusverhältnis; Ziffer; Nachfolgend; Disziplinarmassnahme; Massnahme; Beschwerdeführers; Checkpoint; Entscheid; Disziplinarsanktion; Busse; Kantons; Hausordnung; Höhe; Innern; Verfügung; Frist; Verhängt
BSVD.2015.59 (AG.2015.581)ZelleinschlussRekurrent; Rekurs; Cannabis; Konsum; Entscheid; Rekurrenten; Zelle; Bässlergut; Verfügung; Positiv; Recht; Verwaltung; Positive; Verfahren; Angefochten; Vollzug; Angefochtenen; Basel; Justiz; Erhoben; Kanton; Cannabis-Konsum; Resp; Gebühr; Vollzug; Werden; Vorinstanz; Verwaltungsgericht; Basel-Stadt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
121 IV 308Art. 91 Ziff. 1 und 94 Ziff. 5 StGB; Art. 5 Ziff. 1 EMRK; Einweisung in ein Erziehungsheim. Der Vollzug der gerichtlichen Einweisung in ein Erziehungsheim über die Volljährigkeit hinaus ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (E. 3). Erziehung; Urteil; Massnahme; Erziehungsheim; Minderjährige; Freiheit; Verurteilung; Einweisung; Graubünden; Vorinstanz; Recht; Angeordnet; Hinaus; Volljährigkeit; Menschenrechtskonvention; Beschwerdeführer; Entscheid; Massnahmen; VILLIGER; Weiten; Unterbringung; Angeordnete; Wendet; überwachte; Freiheitsentzug; Europäische; Besserung
121 IV 3Art. 63, 359 ff. und 397bis Abs. 1 lit. h StGB; Art. 13 der Verordnung über das Strafregister; Entfernung von Vorstrafen aus dem Strafregister; Strafzumessung. Aus dem Strafregister entfernte Vorstrafen dürfen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden. Die Entfernung kann allerdings ein Indiz dafür sein, dass der Vorstrafe für die Sanktion keine grosse Bedeutung mehr zukommt (E. 1c/dd). Register; Vorstrafe; Vorstrafen; Verurteilung; Verurteilungen; Entfernt; Eintrag; Entfernung; Personen; Löschung; Richter; Busse; Urteil; Entfernte; Zumessung; Beschwerde; Führerausweis; Gelöscht; Bedingten; Verordnung; Freiheitsstrafe; Verurteilt; Vorleben; Gefängnis; Worden; Personen; Angeklagte; Massnahme; Register

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-4479/2020ÜbrigesBeschwerde; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Pflegefamilie; Vorinstanz; Fürsorgebehörde; Fremdplatzierung; Familie; AFZFG; Fremdplatzierungen; Zwangsmassnahme; Mutter; Eintrag; Unrecht; Gesuch; Fürsorgerische; Verfügung; Zwangsmassnahmen; Bundesverwaltungsgericht; Hinweise; Pflegefamilien; Recht; Gericht; Verfahren; Opfer; Fürsorgerischen; Jugend; Sinne; Partei
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