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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 91 OR de 2022

Art. 91 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 91

Le créancier est en demeure lorsqu’il refuse sans motif légitime d’ac­cepter la presta­tion qui lui est régulièrement offerte, ou d’accomplir les actes préparatoires qui lui incombent et sans lesquels le débiteur ne peut exécuter son obligation.


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Art. 91 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPD200015ForderungKläger; Auflage; Vermiet; Mieter; Vermiete; Mängel; Zürich; Vermieter; Beklagte; Zurück; ILDISE; Beschwerde; ILDISEN; Kanton; Treter; Hätte; Oktober; Mitgete; Zurückgeben; Werktag; Könne; Unters; Wohnung; Übergabe; Gegeben; Geräumt; Mängel; Handelt; Diesem
ZHRT190062RechtsöffnungGesuchs; Gesuchsteller; Recht; Beschwerde; Entscheid; Vorinstanz; Schuld; Gesuchsgegnerin; Verzug; Verfahren; Schuldbrief; Beschwerdeverfahren; Verzugszins; Stellung; Gehör; Urteil; Partei; Rechtsöffnung; Verletzung; Gehörs; Rechtsmittel; Gericht; Verfügung; Winterthur; Scheidungsurteil; Stellungnahme; Angefochtene; Rechtskraft; Zugestellt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
132 III 437Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung; Anfechtung des Kollokationsplanes; Erstreckung der Pfandhaft auf die Miet- und Pachtzinse (Art. 806 ZGB). Wie beim Konkurs nimmt der Gläubiger, der sich (als Faustpfandgläubiger) im Besitze eines Eigentümerschuldbriefs befindet, auch beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung - anstelle des nicht existierenden Grundpfandgläubigers - direkt an der Verteilung des Nachlassvermögens sowie der Miet- und Pachtzinse (Art. 806 Abs. 1 ZGB) teil (E. 4). Da letztere ab Bestätigung des Nachlassvertrags bis zur Verwertung von der Pfandhaft erfasst werden, bedarf es weder einer vorgängigen Grundpfandbetreibung noch eines ausdrücklichen Begehrens um Erstreckung der Pfandhaft auf die Miet- und Pachtzinse (E. 5). Enthält das Lastenverzeichnis eines Grundstücks keine eindeutige Verfügung zum Umfang der Pfandhaft, was nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen ist, kann es noch im Zeitpunkt der Auflegung der Verteilungsliste angefochten werden. Zulassung der Anfechtung wegen Fehlens genauer Angaben zu den seit der Bestätigung des Nachlassvertrags eingenommenen Mietzinsen und zu deren Verteilung (E. 6). Mobilier; Créancier; Immobilier; Loyers; état; Concordat; Créance; Suite; Garanti; Droit; Garantie; été; Gagiste; Poursuite; Produit; Faillite; Réalisation; L'homologation; Janvier; Créanciers; L'état; Immeubles; Charges; Comme; Fermages; Consid; Canton; Collocation; Form; Titre
126 III 481Betreibung auf Grundpfandverwertung; anwendbares Verfahren im Falle einer Mietzinssperre, wenn zugleich die Forderung oder das Pfandrecht und das Pfandrecht an den Mietzinsen bestritten werden (Art. 153a SchKG und 93 VZG). In Anwendung der unter dem alten Recht herrschenden, aber immer noch gültigen Rechtsprechung (BGE 71 III 52) muss der Pfandgläubiger nicht gleichzeitig mit seinem Begehren um Beseitigung des Rechtsvorschlags einen Prozess auf Feststellung seines Pfandrechts an den Mietzinsen in die Wege leiten; er kann zuwarten, bis das Rechtsöffnungsgesuch definitiv entschieden ist, und innert der vom Betreibungsamt anzusetzenden Frist von 10 Tagen die ordentliche Klage auf Feststellung seines Pfandrechts an den Mietzinsen einleiten (E. 1). Droit; Loyers; Levée; Action; Mainlevée; Opposition; Délai; Constatation; Jours; Reconnaissance; Procédure; Poursuite; Contestation; Jurisprudence; L'opposition; Recht; Canton; Créancière; Mesure; L'office; Fermages; Contesté; Débiteur; Légale; Fédéral; Gérance; Immeuble; Cantonale; Ouvrir; Intenter

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-567/2011VerrechnungssteuerGenossenschaft; Beschwerde; Verein; Beschwerdeführer; Liquidation; Beschwerdeführerin; Liegenschaft; Verrechnungssteuer; Steuer; Leistung; Schenkung; Genossenschafter; Hende; Stehende; Gemeinnützige; Geldwerte; Gesellschaft; Bundesverwaltungsgericht; Faktisch; Zweck; Recht; Entscheid; Faktische; Setze; Rechtlich; Ertrag; Institution; Urteil; Befreit; Kantons

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WeberBasler Kommentar zum Obligationenrecht I2011
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