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Financial Services Act (FinSA)

Art. 91FinSA from 2020

Art. 91 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 91 Unauthorised offering of financial instruments

A fine not exceeding CHF 500,000 shall be imposed on any person who wilfully:

a.
offers retail clients structured products without complying with the conditions set out in Article 70;
b.
creates an in-house fund without complying with the conditions set out in Article 71.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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