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Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 91 DBG vom 2021

Art. 91 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 911Der Quellensteuer unterworfene Arbeitnehmer

1 Im Ausland wohnhafte Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Kurzaufenthalter unterliegen für ihr in der Schweiz erzieltes Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit der Quellensteuer nach den Artikeln 84 und 85. Davon ausgenommen sind Einkommen, die der Besteuerung im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Artikel 37a unterstehen.

2 Ebenfalls der Quellensteuer nach den Artikeln 84 und 85 unterliegen im Ausland wohnhafte Arbeitnehmer, die für Arbeit im internationalen Verkehr an Bord eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges oder bei einem Transport auf der Strasse Lohn oder andere Vergütungen von einem Arbeitgeber mit Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz erhalten; davon ausgenommen bleibt die Besteuerung der Seeleute für Arbeit an Bord eines Hochseeschiffes.


1 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 16. Dez. 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2018 1813; BBl 2015 657).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 91 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU7W 18 5Steuerpflicht. Definition steuerrechtlicher Aufenthalt. Keine unbeschränkte Steuerpflicht eines internationalen Wochenaufenthalters, jedoch beschränkte Steuerpflicht gestützt auf Erwerbstätigkeit in der Schweiz (E. 3). Qualifikation als unselbständige Erwerbstätigkeit in Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Hellenischen Republik (Griechenland; E. 4).Selbständig; Schweiz; Beschwerdeführer; Selbständige; Arbeit; Erwerbstätigkeit; Unselbständig; Aufenthalt; Unselbständige; Person; Dienst; Recht; DBA-GR; Vertrag; Steuerpflicht; Steuerrechtlich; Steuerpflichtig; Ständigen; Kanton; Woche; Beschwerdeführers; Steuerrechtlichen; Wochen; Selbständigen; Wohnsitz; Staat; Steuerrecht; Steuern; Aufgr
LU7W 18 5Steuerpflicht. Definition steuerrechtlicher Aufenthalt. Keine unbeschränkte Steuerpflicht eines internationalen Wochenaufenthalters, jedoch beschränkte Steuerpflicht gestützt auf Erwerbstätigkeit in der Schweiz (E. 3). Qualifikation als unselbständige Erwerbstätigkeit in Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Hellenischen Republik (Griechenland; E. 4).Selbst; Selbständig; Schweiz; Beschwerdeführer; Selbständige; Arbeit; Erwerbstätigkeit; Tätigkeit; Unselbständig; Aufenthalt; Unselbständige; Beschränkt; AaO; Dienst; Person; DBA-GR; Steuerpflicht; Vertrag; Stelle; Steuerpflichtig; Steuerrechtlich; Ständigen; Andere; Kanton; Vorliegend; Zwischen; Steuerrechtlichen; Anderen; Beschwerdeführers

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2018.00054Kann der Quellensteuerpflichtige auch für die im selben Haushalt lebenden Stiefkinder den Kindertarif geltend machen? VI bejahte dies, weshalb das Kantonale Steueramt Beschwerde erhob.Tarif; Steuer; Pflichtige; Beschwerde; Quellensteuer; Pflichtigen; Unterstützung; Steueramt; Kinder; Rekurs; Kantonale; Abzug; Verwaltung; Entscheid; Berücksichtigen; Unterstützungsabzug; Verfahren; Juni; Teilweise; Unterhalt; Beschwerdeführer; Pflichtigen; Rechtlich; Parteien; Recht; Steuerrekursgericht; Ehegatte; Verbindung; Betrag
ZHSR.2009.00006Quellenbesteuerung / Besteuerung zum Verheiratetentarif:Steuer; Steuer; Pflichtige; Steueramt; Bundessteuer; Steuerpflicht; Steuerverfahren; Wohnsitz; Aufenthalt; Veranlagung; Steuererklärung; Kanton; Steuerpflichtigen; Schweiz; Arbeit; Verheiratetentarif; Kantonale; Steuerrechtlichen; Pflichtigen; Steuerbehörde; Regelmässig; Person; Busse; Erhoben; Begehren; Zweifel; Wochenaufenthalt; Ehegatten; Verheiratetentarifs
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 II 246 (2C_662/2010)Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 91 DBG; Art. 4 Abs. 2 lit. a und Art. 35 Abs. 1 lit. a StHG; Quellensteuer der natürlichen Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz; persönliche Anwesenheit bei Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Anders als unter dem früheren Bundesratsbeschluss (Art. 3 Ziff. 3 lit. e BdBSt) setzt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DBG und Art. 4 Abs. 2 lit. a StHG eine physische Anwesenheit voraus (E. 4 und 5). Eine extensive Auslegung von Art. 5 Abs. 1 lit. a DBG verbietet sich im Hinblick auf die detaillierte Regelung in Art. 4 und 5 DBG und könnte auch steuersystematisch keine Quellensteuerpflicht im Sinne von Art. 91 ff. DBG begründen (E. 7 und 8). Schweiz; Steuerpflicht; Anwesenheit; Arbeit; Recht; Erwerbstätigkeit; Quelle; Beschwerde; Urteil; BdBSt; Bundesgericht; Person; Beschränkte; Quellensteuer; Kanton; Praxis; Auslegung; Aufenthalt; Steuerpflichtig; Personen; Wirtschaftlich; Bundesratsbeschluss; Wohnsitz; Rechtsprechung; Arbeitnehmer; Beschwerdeführer; Wortlaut; Fragliche; Steuerpflichtig; Ausland
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