E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi sur le Tribunal fédéral (LTF)

Art. 91 LTF de 2021

Art. 91 Loi sur le Tribunal fédéral (LTF) drucken

Art. 91 Décisions partielles

Le recours est recevable contre toute décision:

a.
qui statue sur un objet dont le sort est indépendant de celui qui reste en cause;
b.
qui met fin à la procédure à l’égard d’une partie des consorts.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 91 Loi sur le Tribunal fédéral (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220035Abänderung ScheidungsurteilRecht; Berufung; Beschwerde; Verfügung; Partei; Berufungs; Vorinstanz; Entscheid; Scheidung; Parteien; Rechtsbegehren; Zustellung; Unterhalt; Rechtsmittel; Einkommen; Arbeitspensum; Gericht; Verpflichten; Verfahren; Verpflichten; Bezirksgericht; Dispositivziffer; Scheidungsurteil; Ttmm; Eheliche; Klägers; Angefochtene; Beklagten; Abwesenheit; Hinwil
ZHLB210049ForderungenMöge; Vermögens; Klagte; Genswerte; Vermögenswerte; Klagten; Beklagten; Recht; Partei; Vorinstanz; Wirtschaftlich; Berufung; Beweis; Parteien; Gesellschaft; Rungen; Hauptverhandlung; Verhält; Auftrag; Entscheid; Bruder; Treuhand; Aktien; Gesellschaften; Verfahren; Genswerten; Familie; Tatsache; Wirtschaftliche
Dieser Artikel erzielt 61 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170008Rekurs gegen die Schreiben der Zentralen Inkassostelle der Gerichte vom 18. Dezember 2015, 15. Juli 2016 und 24. August 2016 (Rückweisung der Strafrechtlichen Abteiung des BuG, Entscheid vom 29. Juni 2017, Nr. 6B_314/2017)Inkassostelle; Zentrale; Anordnung; Verfahren; Zentralen; Rekurs; Ersatzfreiheitsstrafe; Beschwerde; Anordnungen; Verwaltungskommission; Sinne; Vollzug; Recht; Obergericht; Gericht; Urteil; Kantons; Aufsicht; Bundesgericht; Verfahrens; Vollstreckung; Gerichte; Aufsichts; Eingabe; Unentgeltliche; Busse; Einwendungen; Vorliegen; Obergerichts
ZHVB.2015.00368Zeitpunkt der Anfechtbarkeit von Nebenfolgenregelungen in RückweisungsentscheidenBeschwerde; Entschädigung; Verwaltungsgericht; Zwischenentscheid; Entscheid; Bundesgericht; Entschädigungsfolge; Endentscheid; Entschädigungsfolgen; Rückweisungsentscheid; Verfahren; Rekurs; Gericht; Urteil; Verbindung; Rechtsmittel; Partei; Kommentar; Bertschi; Beschwerdeführerin; Plüss; Begehren; Beschluss; Anfechtung; Parteientschädigung; Teilentscheid; Migrationsamt; Kammer; Praxis; Gutheissung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 254 (4A_203/2019)
Regeste
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde in Zivilsachen: Abgrenzung zwischen einem Teilentscheid ( Art. 91 lit. a BGG ) und einem Zwischenentscheid ( Art. 93 BGG ). Wie ist bei eventualgehäuften Rechtsbegehren der selbständig eröffnete Entscheid über das Hauptbegehren zu qualifizieren? Voraussetzungen, unter denen die im angefochtenen Entscheid bereits behandelten Begehren "unabhängig von den anderen" beurteilt werden können (E. 2 und 2.1).
Teilentscheid; Bundes; Begehren; Bundesgericht; Hauptbegehren; Beurteilt; Entscheid; Urteil; Beurteilte; Eventualbegehren; Beurteilten; Entschieden; Rechtsprechung; Hauptbegehrens; Verfahren; Unabhängig; Bundesgerichts; Abweisung; Voraussetzung; Teilentscheide; Selbständig; Kündigung; Voraussetzungen; Schadenersatz; Gehäuften; Beschwerde; Klage; Objektiv
144 III 298 (5A_623/2017)Art. 283 Abs. 1 ZPO; Scheidungsverfahren; Einheit des Entscheids; Teilentscheid im Scheidungspunkt. Der Grundsatz, wonach das Gericht im Entscheid über die Ehescheidung auch über deren Folgen befindet, schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus, wenn die Ehegatten einem Teilentscheid im Scheidungspunkt zustimmen oder wenn das Interesse des einen Ehegatten an einem Teilentscheid im Scheidungspunkt das Interesse des anderen Ehegatten an einem gleichzeitigen Entscheid von Scheidung und Scheidungsfolgen überwiegt (E. 5-8). Scheidung; Scheidungspunkt; Urteil; Beschwerde; Grundsatz; Verfahren; Einheit; Recht; Scheidungsurteil; Scheidungsurteils; Scheidungsfolgen; Entscheid; Bundesgericht; Teilentscheid; Beschwerdeführer; Interesse; Partei; Einander; Beschwerdegegnerin; Urteile; Unterhalt; Teilrechtskraft; Kantonal; Rechtsprechung; Auseinandersetzung; Parteien; Gericht; Ehescheidung; Berufung; Instanz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1549/2017Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Recht; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Person; Spruchkörper; Eröffnung; Anspruch; Fehle; Verfahren; Richter; Vorinstanz; Entscheid; Mangelhafte; Zusammensetzung; Unvollständig; Gericht; Rechtsbegehren; Akteneinsicht; Behörde; Mitarbeit; Urteil; Personen; Einsicht; Kürzel; Formelle; Spruchkörpers
BVGE 2019 VI/6Asyl und WegweisungBeschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Person; Recht; Anspruch; Eröffnung; Akten; Entscheid; Fehle; Unvollständig; Behörde; Verfahren; Kürzel; Zusammensetzung; Personen; Bekanntgabe; Akteneinsicht; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Mangelhafte; Rechtsbegehren; Unvollständige; Fehler; Mitarbeitenden; Fachreferent; Schwerwiegend; Urteil; Focht; Schwerwiegende

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Felix UhlmannBasler Kommentar, Art.912008
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz