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Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG)

Art. 91 AIG vom 2020

Art. 91 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 91 Sorgfaltspflicht von Arbeitgebern und Dienstleistungsempfängern

1 Der Arbeitgeber hat sich vor dem Stellenantritt der Ausländerin oder des Ausländers durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz besteht.

2 Wer eine grenzüberschreitende Dienstleistung in Anspruch nimmt, hat sich durch Einsicht in den Ausweis oder durch Nachfrage bei den zuständigen Behörden zu vergewissern, dass die Person, welche die Dienstleistung erbringt, zur Ausübung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz berechtigt ist.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 91 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200189Vergehen gegen das Ausländer- und IntegrationsgesetzSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Arbeit; Restaurant; Dossier; Berufung; Ausländer; Zeuge; Urteil; Einvernahme; Bewilligung; Aussage; Amtlich; Amtliche; Zeugen; Recht; Aussagen; Abend; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; Entscheid; Auszugehen; Gericht; Hinsichtlich; Gesprochen; Sinne
BESK 2020 362Widerhandlung gegen das Ausländer- und Intergrationsgesetz

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.87 (AG.2019.883)Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung; Vorsatz, FahrlässigkeitBerufung; Berufungsklägerin; Bewilligung; Beschäftigung; Ausländerin; Schweiz; Berufungsverhandlung; Geschäft; Umstände; Sprechen; Gemäss; Stellt; Rechtlich; Urteil; Protokoll; Migration; Verhandlung; Tätig; Gewesen; September; Arbeitsvertrag; Erfahren; Anklage; Respektive; Entsprechende; Unters; Verteidiger; Umständen; Ausländerinnen; Ausländern
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.8Kanton; Ausländer; Filter; öffnen; Hinzufügen; Kantons; Akten; Limmattal/Albis; Gerichtsstand; Schuldig; Urteil; Aufenthalt; Limmattal/Albis; Staats; Behörden; Ausländerin; Rechtswidrige; Glarus; Urteile; Schweiz; Entscheid; Rechtswidrigen; Staatsanwalt; Entscheide; Täter; Gesetzlich; Teilnehmer; Arbeit; Aufenthalts; Gesuch
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