E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 908 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 908 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE180161OrganisationsmangelKonkurs; Beklagten; Kantons; Handelsgericht; Konkursamt; Handelsregisteramt; Liquidation; Beschwerde; Organisation; Verbindung; Verfahrens; Umtriebsentschädigung; Mitteilung; Bezahlen; Frist; Einlegerakten; Klägers; Streitwert; übersteigt; Einzelrichter; Vorschriften; Winterthur-Altstadt; Organisationsmangel; Gerichtsschreiber; Einzelgericht; Bundesgericht; Zürich; Sdzuy; Silvan; Bezahlen
ZHHE160469OrganisationsmangelKonkurs; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Beklagten; Beschwerde; Organisation; Konkursamt; Gerichtsschreiber; Streitwert; Bezahlen; Umtriebsentschädigung; Einzelgericht; Verfahrens; Verbindung; Vorschriften; Liquidation; Frist; Einlegerakten; Klägers; Benjamin; Bundesgericht; Wiedikon; Zürich; Organisationsmangel; Büchler; Bundesrechtliche; Lausanne; Beträgt
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz