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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 90 ZPO vom 2023

Art. 90 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 90

Klagenhäufung

Die klagende Partei kann mehrere Ansprüche gegen dieselbe Partei in einer Klage vereinen, sofern:

a.
das gleiche Gericht dafür sachlich zuständig ist; und
b.
die gleiche Verfahrensart anwendbar ist.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 90 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG200135ForderungPandemie; Gerinnen; Klägerinnen; Versicherung; Deckung; Partei; Deckungsausschluss; Vertrag; Parteien; Beklagten; Pandemiefall; Deckungsausschlussklausel; Klausel; E-Mail; Wille; Potential; Streitgegenständliche; Krankheit; Unklarheit; Rechnen; Urteil; Krankheiten; COVID-; Willen; Verhandlungen; Auslegung; Organ; Police; Recht; Maladie
ZHLA210033Arbeitsrechtliche ForderungArbeit; Berufung; Beklagten; Beweis; Kündigung; Vorinstanz; Recht; Woche; Partei; Arbeitsverhältnis; Arbeit; Parteien; Krankheit; Verfahren; Krankheitstag; Stellung; Zeugen; Urteil; Krankheitstage; Gericht; Lohnabrechnung; Offerierte; Arbeitszeugnis; Entscheid; Ruhetag; Entschädigung; Einsatzplan; Müsse; Beweise
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2007.87Entscheid Art. 5 Abs. 1 lit. a HZÜ (SR 0.274.131), Art. 73 Abs. 2 GerG (sGS 941.1), Art. 61 Vertrag; Vertrags; Schaden; Partei; Klage; Klagte; Gericht; Entgangen; Beweis; Beklagten; Produkte; Gerichtsstand; Parteien; Entgangene; Schadenersatz; Gewinn; Handels; Umsatz; Geschäft; Entgangenen; Klageantwort; Einreichung; Handelsgericht; Menge; Konkurrenzprodukte; Klageschrift; Vereinbart; Pflicht; Marge
BSZV.2020.2 (SVG.2021.273)Krankentaggeld VVGKläger; Versicherung; Beklagte; Beklagten; Oktober; Arbeit; Anspruch; Leistung; Schaden; Partei; Arbeitsunfähigkeit; Gemäss; Versicherer; Klägers; Urteil; Anspruchs; Versicherte; Werden; Hinweis; Welche; Ansprüche; Gericht; Bundesgericht; November; Gelten; Stellt; Vertrag; Objektiv; Betrügerisch; Parteien
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 23 (4A_592/2021)
Regeste
Art. 83 Abs. 2 SchKG ; Art. 90 und 198 ZPO ; Aberkennungsklage; objektive Klagenhäufung; Schlichtungsverfahren. Prüfung der Zulässigkeit, eine Aberkennungsklage, die dem Erfordernis eines vorgängigen Schlichtungsverfahrens nicht unterworfen ist, und eine Klage, die von diesem Erfordernis nicht ausgenommen ist, zu häufen (E. 4).
Action; L'action; Dette; Libération; Consid; Civil; Procédure; Cédule; Hypothécaire; Civile; Conclu; Débiteur; Conciliation; Demande; Cumul; Préalable; Actions; Défendeur; Même; être; Convention; Conclusion; Arrêt; Demandeur; Conclusions; Admis; Cumulée; Montant; Poursuit; Qu'il
145 III 460 (4A_508/2018)Art. 15 Abs. 1 und 71 ZPO; einfache Streitgenossenschaft, örtliche Zuständigkeit. Bestätigung der Rechtsprechung zu Art. 71 Abs. 1 ZPO, wonach die eingeklagten Ansprüche nicht kumulativ, sondern lediglich alternativ auf gleichartigen Tatsachen oder Rechtsgründen beruhen müssen, damit eine einfache Streitgenossenschaft vorliegt (E. 4.1). Verneinung der tatsächlichen (E. 4.3.1) wie auch der rechtlichen (E. 4.3.2) Konnexität bei zwei Strassenverkehrsunfällen, die sich unabhängig voneinander in unterschiedlicher Weise, an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten ereignet haben. Klage; Streitgenossen; Klagten; Beschwerde; Recht; Streitgenossenschaft; Klagen; Gericht; Verfahren; Urteil; örtlich; Beklagten; Beschwerdeführerin; Unterschiedlich; Zuständigkeit; Gemeinsame; Einfache; Urteile; Unfall; Tatsachen; Zivilprozessordnung; Unfälle; Gesundheitsschaden; Unterschiedliche; örtliche; Vorinstanz; Solidarität

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
OBERHAMMERKommentar ZPO2014
MARKUSBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
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