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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 90 CCS dal 2023

Art. 90 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 90

1 Il fidanzamento è costituito dalla promessa nuziale.

2 I minorenni non sono vincolati da una promessa nuziale fatta senza il consenso del loro rappresentante legale.147

3 Il fidanzamento non dà azione per la celebrazione del matrimonio.

147 Nuovo testo giusta il n. I 2 della LF del 19 dic. 2008 (Protezione degli adulti, diritto delle persone e diritto della filiazione), in vigore dal 1° gen. 2013 (RU 2011 725; FF 2006 6391).

B. Scioglimento del fidanzamento >I. Regali >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2018.5 (AG.2018.466)Scheidung (BGer 5A_778/2018 vom 23. August 2019)Berufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Scheidung; Unterhalt; Gemäss; Entscheid; Berufungsbeklagten; Partei; AaO; Zivilgericht; Unterhalts; Nachehelichen; Parteien; Verfahren; Auflage; Rechtsbegehren; Streitwert; Bezahlen; Stellt; Gericht; Auflage; Januar; Vereinbarung; Verzug; [Hrsg]; Werden; Scheidungsurteil; Zürich; Kommentar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 100 (4A_364/2017)Art. 715a OR; Art. 250 ZPO; Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren. Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der Mitglieder des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft gemäss Art. 715a OR können mittels Leistungsklage gerichtlich durchgesetzt werden (E. 5). Anwendbar ist das summarische Verfahren (E. 6). Verwaltungsrat; Verwaltungsrats; Einsicht; Auskunft; Recht; Verfahren; Gesellschaft; Aktionär; Einsichts; Gerichtlich; Auskunfts; Klage; Leistungsklage; Einsichtsrecht; Verwaltungsratsmitglied; Summarische; Aktien; Mitglied; Entscheid; Urteil; Gerichtliche; Durchsetzung; Schweizer; Klagemöglichkeit; Gesuch; Aktionärs; Bundesgericht; Durchgesetzt; Kann
143 I 21 (2C_27/2016)Art. 8 EMRK; Art. 3, 9 und 18 KRK; Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 36 BV; Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG; Art. 273 Abs. 1, 298a Abs. 1 und 2, 301 Abs. 1bis, 301a ZGB; ausländerrechtlicher Familiennachzug unter dem neuen zivilrechtlichen Sorge- und Betreuungsrecht. Beim nachehelichen Härtefall im Sinne von Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG stehen die Interessen der gemeinsamen Kinder der Eheleute, deren Beziehung gescheitert ist, im Vordergrund und nicht jene von Kindern aus einer den Behörden verschwiegenen Parallelbeziehung (E. 4). Anspruch auf Schutz des Familienlebens bei umgekehrtem Familiennachzug: Interessenabwägung in Bezug auf eine Mutter, welche die Kinder mehrheitlich betreut und über das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater verfügt, dem ein gefestigtes Anwesenheitsrecht zusteht (E. 5). Im konkreten Fall wird der Nachzug verweigert, da der Vater lediglich einen "besuchsrechtsähnlichen" Umgang mit den Kindern pflegt (keine alternierende Obhut), er seinen finanziellen Pflichten diesen gegenüber nicht in einer Weise nachgekommen ist, dass von einer Kompensation der Geld- durch eine entsprechende Naturalleistung gesprochen werden könnte, die Mutter ihrerseits ohne absehbare Aussichten auf Besserung auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist und die Migrationsbehörden im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt getäuscht wurden (E. 6). Kinder; Eltern; Urteil; Schweiz; Betreuung; Familie; Interesse; Sorge; Familien; Vater; Beziehung; Obhut; Interessen; Elternteil; Kindern; Beschwerde; Aufenthalt; Zivilrechtlich; Kindes; Anwesenheit; Hinweisen; Betreuungs; Aufenthalts; Mutter; Gemeinsame; Beschwerdeführer; Anspruch; Recht; Elterliche; Eheliche

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6936/2007Direktzahlungen und ÖkobeiträgeBeschwerde; Betrieb; Bundes; Beschwerdegegnerin; Bewirtschafter; Recht; Trennung; Ehepaar; Ehemann; Anerkennung; Landwirtschaft; Familie; Entscheid; Wirtschaftlich; Direktzahlungen; Wirtschaftliche; Bäuerlich; Betriebe; Bäuerliche; Rechtlich; Gemeinsame; Verfügung; Ehepaare; Bundesverwaltungsgericht; Familien; Beschwerdeführer; Ehegatte; Bundesamt; Ehegatten; Vorinstanz
BVGE 2009/39Direktzahlungen und ÖkobeiträgeBetrieb; Beschwerde; Bewirtschafter; Beschwerdegegnerin; Ehepaar; Familie; Landwirtschaft; Trennung; Direktzahlungen; Bäuerlich; Bäuerliche; Bundes; Ehemann; Ehepaare; Recht; Telle; Familien; Betriebe; Ehegatte; Bezug; Bewirtschaftereigenschaft; Ehegatten; Beziehungsweise; Gemeinsame; Konkubinats; Wirtschaftlich; Entscheid; Landwirtschafts
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