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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 90 SchKG vom 2023

Art. 90 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 90

Dem Schuldner wird die Pfändung spätestens am vorhergehenden Tage unter Hin­weis auf die Bestimmung des Artikels 91 angekündigt.

3. Pflichten des Schuldners und Dritter


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 90 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP200033ForderungKläger; Pfändung; Betreibung; Vereinbarung; Dungsurkunde; Zustellung; Pfändungsurkunde; Beklagte; Stellt; Schuldner; Worden; Vorinstanz; Könne; Oktober; Betreibungsurkunde; Berufung; Hätte; Welche; Konkurs; Klägers; Vermögen; Zession; Spreche; Verfahren; Betreffend; Betreibungsamt; Liegen; Kosten; Forderung
ZHPS190185Betreibung Beschwerde; Schuldner; Betreibung; Betreibungsamt; SchKG; Obergericht; Pfändung; Aufsichtsbehörde; Entscheid; Urteil; Beilage; Winterthur; Bezirksgericht; Pfändungsankündigung; Vorinstanz; Rechtsöffnung; Beschwerdeantwort; Verfügung; Kantonale; Akten; Soziale; Dienste; Beilagen; Konkurs; Korrekt; Schuldners; Gläubigerin; Sozialen; Vernehmlassung; Gerichtsschreiber
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 599 (5A_547/2015)Art. 79 SchKG; Art. 34 ff. ATSG. Beseitigung des Rechtsvorschlags durch die Krankenversicherer; Zustellung. Die Krankenversicherer dürfen ihre Verfügungen, mit denen sie den Rechtsvorschlag beseitigen, mit A-Post Plus zustellen (E. 2). Verfügung; Zustellung; Rechtsvorschlag; Beschwerde; Betreibung; Krankenversicherer; Schuldner; Betreibungs; A-Post; SchKG; Verfügungen; Beseitigt; Urteil; Entscheid; Empfang; Betreibungsamt; Rechtsöffnung; Brief; Rechtsvorschlags; Sendung; Verfahren; Sozialversicherungsrechtliche; Beseitigung; Fortsetzung; Beschwerdeführerin; Zustellen; Obergericht; Empfangsbestätigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
AndréLebrecht Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs1998
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