Verletzung der Verkehrsregeln
1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.
2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
3 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
4 Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
5 Artikel 237 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches2 findet in diesen Fällen keine Anwendung.
1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).
2 SR 311.0
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB200395 | Gehilfenschaft zu grober Verletzung der Verkehrsregeln | Schuldig; Beschuldigte; Fahren; Beschuldigten; Verkehr; Urteil; Fahrzeug; Hätte; Gleich; Strasse; Aufnahm; Rechts; Beschleunigung; Geschwindigkeit; Stellt; Staatsanwaltschaft; -strasse; Aussage; Verfahren; Hätten; Beschuldigte; Welche; Andere; Verletzung; Beweis; Porsche; Fussgänger; Beschuldigten; Berufung |
ZH | SB200394 | Grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Fahren; Verkehr; Geschwindigkeit; Urteil; Aufnahm; Digung; Fahrzeug; Gleich; Strasse; Aussage; Deoaufnahme; Beschleunigung; Videoaufnahme; Stellt; Rechts; Hätte; -strasse; Staatsanwaltschaft; Welche; Andere; Verfahren; Weiter; Porsche; Beweis; Fussgänger |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2016.00564 | Bindung an ein Strafurteil; Zuverlässigkeit einer Geschwindigkeitsmessung. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Geschwindigkeit; Strassen; Gericht; Strassenverkehr; Höchstgeschwindigkeit; Rekurs; Wäre; Richter; Gericht; Sachverhalt; Verkehrsregelverletzung; Widerhandlung; Einfache; Urteil; Ausstand; Fahrzeug; Urteil; Recht; Geschwindigkeitsüberschreitung; Busse; Oktober; Mittelschwer; Entscheid; Sicherheit; Beschwerdeführers; Führerausweis; September |
SO | VWBES.2019.386 | Führerausweisentzug | Beschwerde; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Widerhandlung; Verkehrs; Führerausweis; Geschwindigkeit; Recht; Probe; Urteil; Leichte; Strasse; Geringe; Entzogen; Verschulden; Verwaltungsgericht; Richter; Entscheid; Behörde; Mittelschwere; Probezeit; Fahrbahn; Verfügung; Vorinstanz; Entgegenkommende; Führerausweises; Busse; Beschwerdeführers; Gefahr; Nichtanpassen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 196 (6B_1430/2019) | Regeste Art. 422 Abs. 1 StPO ; Gebühren. Die Gebühren im Sinne von Art. 422 Abs. 1 StPO haben sich nicht an der Höhe der Sanktion zu orientieren (E. 2.2). | Gebühr; Gebühren; Befehl; Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Aufwand; Sanktion; Äquivalenzprinzip; Verfahrenskosten; Höhe; Gericht; Entscheid; Busse; Rechtliche; Verhältnis; Prozess; Leistung; Beschwerdeführerin; Kostendeckungs; Verschulden; Urteil; Befehlsgebühr; Obergericht; Inanspruchnahme; Gerichtskosten; Festsetzung; Erwägungen |
146 IV 145 (1B_103/2019) | Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). | Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Bedingte; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Bedingten; Tagessätzen; Prozessordnung; Vorinstanz; Übertretung; Befehls; Vergehen; Beschwerde; Wortlaut; Prozessordnung; Gesetzbuch; Absatz; Nationalrat; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Bundesrat |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-1066/2019 | Erleichterte Einbürgerung | Beschwerde; Beschwerdeführer; SEM-act; Verfahren; Einbürgerung; Vorinstanz; BVGer; Verfahren; BVGer-act; Gericht; Einbürgerungs; Bundesverwaltungsgericht; Kanton; Urteil; Urteil; Verfügung; Verfahrens; Verletzung; Gesuch; Register; Grober; Tessin; Untersuchung; Schweiz; Zeitpunkt; Entscheid; Hängige; Bürger; Vergehen; Verkehrsregeln |
F-308/2018 | Einreiseverbot | Beschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Begründung; Vorinstanz; Verfügung; Behörde; Rechtlich; Entscheid; Verkehr; Lebenspartnerin; Beschwerdeführers; Trunkenheit; Migration; Deutschland; Verhalten; Akten; Partei; Fernhaltemassnahme; Interesse; Einreiseverbots; Künftigen; Person; Ausländer; Berücksichtigen |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2020.6 | Gefährdung durch Sprengstoffe und Giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB); Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB); qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB), teilweise versucht (Art. 22 StGB); grobe Verletzung einer Verkehrsregel (Art. 90 Abs. 2 SVG); einfache Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 SVG); versuchte qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 4 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); Rückweisung BGer | Schuldig; Urteil; Beschuldigte; Bundes; Kammer; Anklage; Verfahren; Beschuldigten; Bundesgericht; Hydrant; Geldstrafe; Recht; Anklageziffer; Verfahrens; Täter; Störung; Mehrfache; Verletzung; Betrieb; Allgemeinheit; Entschädigung; Dienen; Sachbeschädigung; Bundesstrafgericht; Verkehrsregel; Betrieben; Hydranten; Verfahren; Rückweisung |
BG.2019.44 | Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO). | Beschwerde; Gericht; Kanton; Gerichtsstand; Beschwerdeführer; Luzern; Staatsanwaltschaft; Obwalden; Veruntreuung; Eschwerdekammer; Gerichtsstands; Partei; Kantons; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Verfahren; Fahrzeug; Bundesstrafgerichts; Rechtsmittel; Behörde; Zuständig; Ferrari; Gerichtsstandsverfügung; Verfahren; Übernahme; Verfügung; Mutmasslich; Verletzung; Untersuchung; Schwerste |
Autor | Kommentar | Jahr |
Philippe Weissenberger | Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz | 2015 |
Philippe Weissenberger | Kommentar SVG und OBG | 2015 |