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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 90 SVG vom 2020

Art. 90 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 90

Verletzung der Verkehrsregeln

1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.

2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.

3 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.

4 Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:

a.
mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b.
mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c.
mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
d.
mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.

5 Artikel 237 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches2 findet in diesen Fällen keine Anwendung.


1 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2012, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6291; BBl 2010 8447).
2 SR 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 90 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200395Gehilfenschaft zu grober Verletzung der VerkehrsregelnSchuldig; Beschuldigte; Fahren; Beschuldigten; Verkehr; Urteil; Fahrzeug; Hätte; Gleich; Strasse; Aufnahm; Rechts; Beschleunigung; Geschwindigkeit; Stellt; Staatsanwaltschaft; -strasse; Aussage; Verfahren; Hätten; Beschuldigte; Welche; Andere; Verletzung; Beweis; Porsche; Fussgänger; Beschuldigten; Berufung
ZHSB200394Grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Fahren; Verkehr; Geschwindigkeit; Urteil; Aufnahm; Digung; Fahrzeug; Gleich; Strasse; Aussage; Deoaufnahme; Beschleunigung; Videoaufnahme; Stellt; Rechts; Hätte; -strasse; Staatsanwaltschaft; Welche; Andere; Verfahren; Weiter; Porsche; Beweis; Fussgänger
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2016.00564Bindung an ein Strafurteil; Zuverlässigkeit einer Geschwindigkeitsmessung.Beschwerde; Beschwerdeführer; Geschwindigkeit; Strassen; Gericht; Strassenverkehr; Höchstgeschwindigkeit; Rekurs; Wäre; Richter; Gericht; Sachverhalt; Verkehrsregelverletzung; Widerhandlung; Einfache; Urteil; Ausstand; Fahrzeug; Urteil; Recht; Geschwindigkeitsüberschreitung; Busse; Oktober; Mittelschwer; Entscheid; Sicherheit; Beschwerdeführers; Führerausweis; September
SOVWBES.2019.386FührerausweisentzugBeschwerde; Beschwerdeführer; Fahrzeug; Widerhandlung; Verkehrs; Führerausweis; Geschwindigkeit; Recht; Probe; Urteil; Leichte; Strasse; Geringe; Entzogen; Verschulden; Verwaltungsgericht; Richter; Entscheid; Behörde; Mittelschwere; Probezeit; Fahrbahn; Verfügung; Vorinstanz; Entgegenkommende; Führerausweises; Busse; Beschwerdeführers; Gefahr; Nichtanpassen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 IV 196 (6B_1430/2019)
Regeste
Art. 422 Abs. 1 StPO ; Gebühren. Die Gebühren im Sinne von Art. 422 Abs. 1 StPO haben sich nicht an der Höhe der Sanktion zu orientieren (E. 2.2).
Gebühr; Gebühren; Befehl; Verfahren; Beschwerde; Verfahrens; Aufwand; Sanktion; Äquivalenzprinzip; Verfahrenskosten; Höhe; Gericht; Entscheid; Busse; Rechtliche; Verhältnis; Prozess; Leistung; Beschwerdeführerin; Kostendeckungs; Verschulden; Urteil; Befehlsgebühr; Obergericht; Inanspruchnahme; Gerichtskosten; Festsetzung; Erwägungen
146 IV 145 (1B_103/2019) Art. 352 StPO , Art. 42 Abs. 4 StGB ; Strafbefehlskompetenz der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft darf mit Strafbefehl zusätzlich zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen eine Verbindungsbusse aussprechen (E. 2). Verbindung; Verbindungs; Verbindungsbusse; Busse; Befehl; Bedingte; Geldstrafe; Staatsanwaltschaft; Freiheitsstrafe; Bedingten; Tagessätzen; Prozessordnung; Vorinstanz; Übertretung; Befehls; Vergehen; Beschwerde; Wortlaut; Prozessordnung; Gesetzbuch; Absatz; Nationalrat; Schwyz; Ersatzfreiheitsstrafe; Bundesrat

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-1066/2019Erleichterte EinbürgerungBeschwerde; Beschwerdeführer; SEM-act; Verfahren; Einbürgerung; Vorinstanz; BVGer; Verfahren; BVGer-act; Gericht; Einbürgerungs; Bundesverwaltungsgericht; Kanton; Urteil; Urteil; Verfügung; Verfahrens; Verletzung; Gesuch; Register; Grober; Tessin; Untersuchung; Schweiz; Zeitpunkt; Entscheid; Hängige; Bürger; Vergehen; Verkehrsregeln
F-308/2018EinreiseverbotBeschwerde; Beschwerdeführer; Einreise; Einreiseverbot; Sicherheit; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Begründung; Vorinstanz; Verfügung; Behörde; Rechtlich; Entscheid; Verkehr; Lebenspartnerin; Beschwerdeführers; Trunkenheit; Migration; Deutschland; Verhalten; Akten; Partei; Fernhaltemassnahme; Interesse; Einreiseverbots; Künftigen; Person; Ausländer; Berücksichtigen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.6Gefährdung durch Sprengstoffe und Giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1 StGB); Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen (Art. 239 Ziff. 1 StGB); qualifizierte Sachbeschädigung (Art. 144 Abs. 3 StGB), teilweise versucht (Art. 22 StGB); grobe Verletzung einer Verkehrsregel (Art. 90 Abs. 2 SVG); einfache Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 90 Abs. 1 SVG); versuchte qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 4 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB); Rückweisung BGerSchuldig; Urteil; Beschuldigte; Bundes; Kammer; Anklage; Verfahren; Beschuldigten; Bundesgericht; Hydrant; Geldstrafe; Recht; Anklageziffer; Verfahrens; Täter; Störung; Mehrfache; Verletzung; Betrieb; Allgemeinheit; Entschädigung; Dienen; Sachbeschädigung; Bundesstrafgericht; Verkehrsregel; Betrieben; Hydranten; Verfahren; Rückweisung
BG.2019.44Anfechtung des Gerichtsstands (Art. 41 Abs. 2 StPO).Beschwerde; Gericht; Kanton; Gerichtsstand; Beschwerdeführer; Luzern; Staatsanwaltschaft; Obwalden; Veruntreuung; Eschwerdekammer; Gerichtsstands; Partei; Kantons; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Verfahren; Fahrzeug; Bundesstrafgerichts; Rechtsmittel; Behörde; Zuständig; Ferrari; Gerichtsstandsverfügung; Verfahren; Übernahme; Verfügung; Mutmasslich; Verletzung; Untersuchung; Schwerste

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Philippe Weissenberger Kommentar Strassenverkehrsgesetz und Ordnungsbussengesetz2015
Philippe Weissenberger Kommentar SVG und OBG2015
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