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Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI)

Art. 90 LAMaI de 2023

Art. 90 Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI) drucken

Art. 90

290

290 Abrogé par l’annexe ch. 110 de la LF du 17 juin 2005 sur le TAF, avec effet au 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 01 84Art. 27 und 52 Abs. 2 KVG. Aufgrund des in der Krankenversicherung geltenden Listenprinzips besteht bei fehlender Listenaufnahme eines Medikaments kein Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Dies gilt auch bei Geburtsgebrechen, die nicht durch die Invalidenversicherung gedeckt sind. Aus Art. 52 Abs. 2 KVG ergibt sich kein unmittelbarer Anspruch. Zu prüfen bleibt, ob ein enger Konnex zwischen der von der Krankenkasse übernommenen Pflichtleistung und der medikamentösen Behandlung besteht. Invaliden; Invalidenversicherung; Liste; Geburtsgebrechen; Leistung; Krankenversicherung; Behandlung; Listen; Präparate; Massnahme; Medikament; Beschwerde; Rechtsprechung; Massnahmen; Leistungspflicht; Medikamente; Obligatorische; Arzneimittel; Beschwerdeführerin; Lungentransplantation; Krankenkasse; Spezialitäten; Vorkehren; Pflichtleistung; Medizinische; Obligatorischen; Listenaufnahme; übernommen; Behandlungskomplex
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 V 412Art. 90 Abs. 2 KVG, Art. 1 ff. VwVG. Entgegen dem Wortlaut des Art. 90 Abs. 2 KVG ist auf das Verfahren vor der Eidg. Rekurskommission für die Spezialitätenliste das VwVG im Rahmen der Verordnung vom 3. Februar 1993 über Organisation und Verfahren eidg. Rekurs- und Schiedskommissionen anwendbar.
Rekurs; Rekurskommission; Verfahren; Eidg; Spezialitätenliste; Organisation; Verordnung; Bundesrechtspflege; Rekurskommissionen; Schiedskommissionen; Beschwerdeverfahren; Wortlaut; Kommission; Vorschriften; Verwaltungsverfahrensgesetz; Urteil; Revision; Eidg; Vorinstanz; Botschaft; Bundesrechtspflegegesetz; Entwurf; Sozialversicherung; Bundesamt; OG-Revision; Vorberatende; Bundesamtes; VwVG

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1515/2021Krankenversicherung (Übriges)Prämie; Prämien; Prämienverbilligung; Beschwerde; Vorinstanz; Rentner; Einkommen; Ehefrau; VPVKEG; Beschwerdeführer; BVGer; Durchschnittsprämie; Anspruch; Verfügung; Einkommens; BVGer-act; Prämienverbilligungen; Recht; Betrag; Rente; Kroatien; Rentnerin; Schweiz; Familien; Partei; Verordnung; Parteien; Durchschnittsprämien; Anrechenbare; Verfahren
C-4967/2019Zulassung von Spitälern (Kanton)Mindestfallzahl; Destfallzahlen; Mindestfallzahlen; Beschwerde; Frist; Spital; Träge; Leistungsaufträge; Beschwerdeführerin; Befristet; Befristete; Leistungsauftrag; Leistungsgruppe; Reichen; Vorinstanz; Qualität; Befristeten; Anforderung; Spitalliste; Kanton; Anforderungen; Unbefristet; Leistungsgruppen; Ermessen; Erteilt; Unbefristete; Recht; Erreiche; Bundesverwaltungsgericht; Erreichen
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