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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 9 VwVG vom 2021

Art. 9 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 9 A. Zuständigkeit / III. Streitigkeiten

III. Streitigkeiten

1 Die Behörde, die sich als zuständig erachtet, stellt dies durch Verfügung fest, wenn eine Partei die Zuständigkeit bestreitet.

2 Die Behörde, die sich als unzuständig erachtet, tritt durch Verfügung auf die Sache nicht ein, wenn eine Partei die Zuständigkeit behauptet.

3 Kompetenzkonflikte zwischen Behörden, ausgenommen Kompetenzkonflikte mit dem Bundesgericht, dem Bundesverwaltungsgericht oder mit kantonalen Behörden, beurteilt die gemeinsame Aufsichtsbehörde oder, wenn eine solche fehlt, der Bundesrat.1


1 Fassung gemäss Anhang Ziff. 10 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/27Entscheid Instanzenzug im Bereich der administrativen Anwendung von Zivilrecht, Art. 117quater in Verbindung mit Art. 12 EG-ZGB (sGS 911.1); Zuständigkeit zur Feststellung der Nichtigkeit eines Entscheids. Die Vorinstanz hat ihre (umstrittene) Zuständigkeit gestützt auf Art. 12 Abs. 1 EG-ZGB bejaht. Ob dies zutrifft, ist auf dem einmal eingeschlagenen Instanzenzug – konkret durch den Einzelrichter des Kantonsgerichts (vgl. Art. 12 Abs. 2 EG-ZGB) – zu klären. Daran ändert nichts, dass die Beschwerdeführer vor Verwaltungsgericht geltend machen, der Entscheid der Vorinstanz sei aufgrund von Unzuständigkeit nichtig. Zwar ist Nichtigkeit von Amtes wegen zu beachten, jedoch kann damit kein ein ausserordentliches Rechtsmittel vor jeder beliebigen Instanz, sondern nur eine vorfrageweise Berücksichtigung im Falle eigener Zuständigkeit gemeint sein. Diese liegt beim Kantons- und nicht beim Verwaltungsgericht (Verwaltungsgericht, Beschwerde; Verwaltungs; Recht; Entscheid; Verfügung; Verwaltungsgericht; Zuständig; EG-ZGB;Zuständigkeit; Rechtsmittel; Beschwerdeführer; Nichtigkeit; Rekurs; Sicherheits; Justizdepartement; Gemeinde; Angefochten; Verfügungen; Vorinstanz; Behörde; Kanton; Verfahren; Kantons; Einzelrichter; Verwaltungsgerichts; Angefochtene; Zuständige; Nichtig
AGAGVE 2008 101AGVE 2008 101 S.478 2008 Verwaltungsbehörden 478 [...] 101 Rechtsverweigerung; nachträgliches Baubewilligungsverfahren Die...Recht; Schwerde; Rungs; Beschwerde; Rechtsverweigerung; Beschwerde; Hörde; Rungsbeschwerde; Fügung; Behörde; Verfügung; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Entscheid; Meinderat; Person; Beschwerdeführer; Gemeinderat; Umwelt; Erlass; Beschwerdeführerin; Rechtsprechung; Rechtsschutz; Antrag; Verfahren; Führenden; Praxis; Reichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 II 225Einsicht in Akten mit Personendaten, Art. 8 ff. Datenschutzgesetz. Ein Akteneinsichtsgesuch darf abgewiesen werden, auch wenn in einem vorgängigen Verfahren bereits Akteneinsicht gewährt worden ist (E. 3). Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Abwägung der entgegenstehenden Interessen. Rücksichtnahme auf den Handlungsspielraum des EDA bei diplomatischem Schutz von Personen im Ausland und Bemühungen um Freilassung von verschleppten Personen. Überwiegende öffentliche Interessen rechtfertigen Einschränkungen der Akteneinsicht (E. 4). Akten; Beschwerde; Einsicht; Interesse; Interessen; Beschwerdegegner; Bemühungen; Datenschutz; Aktenstück; Diplomatische; Personen; Verwaltung; Streitigen; überwiegende; Akteneinsicht; Beurteilung; W-M; Aktenstücke; Behörde; Schutz; Verschiedenen; Eidgenössische; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Behörden; Freilassung; Datenschutzgesetz; Dossier
122 II 204Verweigerte Einsichtnahme in Staatsschutzakten; Art. 24 DSG. Über Kompetenzkonflikte zwischen Eidgenössischer Datenschutzkommission und Eidgenössischem Justiz- und Polizeidepartement im Bereich des Datenschutzes entscheidet das Bundesgericht im Verfahren der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1 und 2). Verweigert die Behörde, die Personendaten bearbeitet hat, die Einsicht in die Akten mit der Begründung, die Daten fielen in den Bereich des Staatsschutzes, entscheidet ausschliesslich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement über deren Staatsschutzcharakter und mithin darüber, ob es nach Massgabe von Art. 24 Abs. 3 DSG seine Zuständigkeit zur Beurteilung der Einsichtsverweigerung beansprucht (E. 3 und 4). Daten; Datenschutz; Bundes; Datenschutzkommission; Eidgenössische; Departement; Zuständigkeit; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Entscheid; Beschwerde; Bundesanwaltschaft; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Polizeidepartement; Justiz; Akten; Bundesrat; Eidgenössischen; Einsicht; Bereich; Zuständig; Staatsschutzes; Geheimnisträger; Departements; Mitglieder; Behörde; Person; Entwurf; Zwischenverfügung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2011.82Internationale Amtshilfe gemäss Art. 15 Betrugsbekämpfungsabkommen (BBA). Zuständigkeit der II. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (Art. 37 Abs. 2 lit. a StBOG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 und Art. 80e Abs. 1 IRSG bzw. Art. 19 Abs. 2 BStGerOR).Beschwerde; Bundes; Amtshilfe; Rechtshilfe; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; StBOG; Endverfügung; Beschwerdeführer; Gericht; Behörde; Verfahren; Internationale; München; Zwangsmassnahmen; Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit; BStGerOR; Zollfahndungsamt; Verfahren; Sachen; Ermittlung; Entscheid; Bestimmungen; Zuständig; Betrug
RR.2010.212Internationale Amtshilfe (DBA-USA). Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts (Art. 28 Abs. 1 lit. e SGG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 und Art. 80e Abs. 1 IRSG bzw. Art. 17 Abs. 1 BG-RVUS).
Beschwerde; Recht; Rechtshilfe; Bundesstrafgericht; Verfügung; BG-RVUS; Amtshilfe; Beschwerdekammer; Gericht; Beschwerdeführer; Staat; Bundesstrafgerichts; Abkommen; Zuständigkeit; Entscheid; Bundesgesetz; Bundesverwaltungsgericht; Internationale; Amerika; Staaten; DBA-USA; Vereinigten; Sachen; Abkommens; Rechtshilfeverfahren; Schweiz; Amtshilfeverfahren; Eidgenössische; Abgeschlossen
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