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Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF)

Art. 9 LAINF dal 2021

Art. 9 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (LAINF) drucken

Art. 9 Malattie professionali

1 Sono malattie professionali quelle (art. 3 LPGA1) causate esclusivamente o prevalentemente da sostanze nocive o da determinati lavori nell’esercizio dell’attività professionale.2 Il Consiglio federale compila l’elenco di tali sostanze e lavori, come pure delle malattie provocate da quest’ultimi.

2 Sono considerate professionali anche altre malattie di cui è provato siano state causate esclusivamente o in modo affatto preponderante dall’esercizio dell’attività professionale.

3 Salvo diversa disposizione, la malattia professionale è assimilata all’infortunio professionale dalla sua insorgenza. Essa è considerata insorta quando l’interessato abbisogna per la prima volta di cura medica o è incapace di lavorare (art. 6 LPGA).3


1 RS 830.1
2 Nuovo testo giusta l’all. n. 12 della LF del 6 ott. 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali, in vigore dal 1° gen. 2003 (RU 2002 3371; FF 1991 II 178 766, 1994 V 897, 1999 3896).
3 Nuovo testo del per. giusta l’all. n. 12 della LF del 6 ott. 2000 sulla parte generale del diritto delle assicurazioni sociali, in vigore dal 1° gen. 2003 (RU 2002 3371; FF 1991 II 178 766, 1994 V 897, 1999 3896).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Legge federale sull’assicurazione contro gli infortuni (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2017.323Invalidenrente und IntegritätsentschädigungBeschwerde; Beschwerdeführer; Suva-Nr; Arbeit; Beschwerdegegnerin; Integrität; Recht; Integritätsentschädigung; Unfall; Rente; Verfügung; Beruf; Arbeitsfähigkeit; Berufs; Anspruch; Lunge; Beurteilung; Hinweis; Medizinisch; Berufskrankheit; Arbeitsunfähigkeit; Untersuchung; Bundesgericht; Medizinische; Reinigung; Zumutbar; Lungenfunktion; Akten; Psychisch
SOVSBES.2018.261UnfallversicherungUnfall; Beschwerde; Rotatoren; Schulter; Degenerativ; Rotatorenmanschette; Traumatisch; Beschwerdeführer; Verletzung; Degenerative; Supraspinatus; Traumatische; Vorliege; Vorliegen; Supraspinatussehne; Beurteilung; Henden; Liegende; Unfallereignis; überwiegen; Hinweis; Bericht; Beschwerdegegnerin; Körpers; Recht; überwiegend; Körperschädigung; Schmerzen; Vorwiegend
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2017/33Entscheid Art. 9 UVG. 18 UVG. Berufskrankheit, Invalidenrente. Würdigung medizinischer Berichte im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit (Mehlstaub) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2018, UV 2017/33). Beschwerde; Suva-act; Beschwerdeführerin; Verlauf; Arbeit; Berufskrankheit; Beurteilung; Fest; Berufliche; Recht; Invalidenrente; Verlaufs; Unfallversicherung; Exposition; Beschwerden; überwiegend; Nichteignungsverfügung; Nikotinabusus; Stoffe; Chronisch; Asthma; Tätigkeiten; Beschwerdegegnerin; Anspruch; Arbeitsfähigkeit; Akten; Suva-Ärztin; ärztlichen; Verfügung
SGUV 2016/71Entscheid Art. 9 Abs. 1 und 2 UVG. Berufskrankheit. Die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Beschwerden aufgrund einer Elektrosmogunverträglichkeit sowie einer Tonerstaubbelastung sind nicht überwiegend wahrscheinlich auf die berufliche Tätigkeit als Sekretärin zurückzuführen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. August 2018, UV 2016/71). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beweis; Beschwerden; Arbeit; Beurteilung; Berufskrankheit; überwiegend; UV-act; Recht; Beruflich; Diagnose; Elektrosmog; Berufliche; Psychiatrische; Tonerstaub; Abklärung; Krankheit; Beschwerdegegnerin; Unfallversicherung; Belastung; Bericht; Wahrscheinlichkeit; Akten; Partei; Vorliegenden; Psychische; Elektrosensibilität; Facharzt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 94 (8C_83/2020)
Regeste
Art. 1 Bst. q, Art. 3 Abs. 1 Bst. f, Art. 19 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit; Art. 19 Abs. 1 UVG ; Art. 15 ff. IVG ; internationale Sachleistungsaushilfe; Erstattung zwischen den Trägern. Im Rahmen der internationalen Sachleistungsaushilfe ist der schweizerische Unfallversicherer als zuständiger innerstaatlicher Träger erstattungspflichtig für die Kosten, die nach einem in der Schweiz erlittenen Arbeitsunfall durch die im ausländischen Wohnstaat unter dem Titel berufliche Eingliederungsmassnahmen aushilfsweise geleistete Sachhilfe entstanden sind (E. 2-5).
Leistung; Träger; Recht; Sachleistung; Arbeit; Leistungen; Erstattung; Recht; Zuständig; Sachleistungen; Mitgliedstaat; Versicherung; Zuständige; Berufskrankheit; Verbindung; Grund; Anspruch; Schweiz; Verbindungsstelle; Unfallversicherer; Eingliederungsmassnahmen; Unfallversicherung; Verordnung; Sicherheit; Arbeitsunfälle; Berufskrankheiten; Mitgliedstaaten; Arbeitsunfall; Sozialrecht
146 V 195 (8C_114/2020)
Regeste
Art. 84 Abs. 2 UVG ; Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV ; Übergangsentschädigung. Die Suva kommt nicht als Versicherer i.S.v. Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV in Frage, sofern sie als Versicherer für arbeitslose Personen tätig ist (E. 6). Als Versicherer nach Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV gilt jener, bei welchem die betroffene Person versichert war, als sie die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt hat (E. 7).
Arbeit; Nichteignung; Person; Nichteignungsverfügung; Übergangsentschädigung; Berufs; Sympany; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Arbeitslos; Erlass; Arbeitslose; Versicherung; Personen; Berufskrankheit; Versicherer; Anspruch; Unfallversicherer; Urteil; Zusammenhang; Beschwerde; Unfallversicherung; Arbeitnehmer; Berufskrankheiten; Arbeitslose; Zuständig; Verfügung; Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit
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