1 Un reato può essere sottoposto a giudizio soltanto se, per una fattispecie oggettiva ben definita, il pubblico ministero ha promosso l'accusa contro una determinata persona dinanzi al giudice competente.
2 Sono fatte salve la procedura del decreto d'accusa e la procedura penale in materia di contravvenzioni.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210336 | Versuchter Diebstahl etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Verteidigung; Kosten; Berufung; Freiheitsstrafe; Zürich; Diebstahl; Urteils; Kantons; Anklage; Versucht; Diebstahls; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Landes; Vorinstanzlich; Dispositiv; Tiefgarage; Amtlich; Welche; Versuchten; Amtliche; Probezeit; Instanzlichen; Sprechen; Kantonspolizei |
ZH | SB200278 | Versuchte schwere Körperverletzung | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; DNA-Spur; Wattetupfer; Verteidigung; Vorinstanz; Monate; Berufung; Klägers; Urteil; Privatklägers; Freiheitsstrafe; Schwere; Amtlich; Zürich; Amtliche; Liegen; Dispositiv; Aussage; Kosten; Perverletzung; Dessen; Angriff; Körperverletzung; Monaten; Leicht; Ersucht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 2Q4 19 13 | Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe. | Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe |
BS | SB.2019.1 (AG.2021.332) | mehrfaches Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenbegehung, gewerbsmässiger Handel) | Berufung; Anklage; Geldwäscherei; Berufungsbeklagte; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Anklageschrift; Schuldig; Werden; Urteil; Welche; Gemäss; Liegen; Freiheitsstrafe; Würden; Berufungsbeklagten; Schuldspruch; Verfahren; Verbrechen; Anklagegrundsatz; Gericht; Beschuldigte; Bereit; Geldwäschereihandlung; Verteidigung; Betäubungsmittelgesetz; Konkret; Worden; Vorinstanz; Weiter |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 80 (6B_91/2018) | Art. 96 Abs. 1 StPO; Bekanntgabe und Verwendung von Personendaten bei hängigem Strafverfahren. Die Strafbehörden sind nach Art. 96 Abs. 1 StPO berechtigt, Personendaten aus einem hängigen Strafverfahren zwecks Verwendung in einem anderen hängigen Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren von sich aus weiterzugeben, wenn anzunehmen ist, dass die Daten wesentliche Aufschlüsse geben könnten und der Bekanntgabe keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen (E. 1.4). Regeste b Vorgehen bei Pfändung eines aus der strafprozessualen Beschlagnahme zu entlassenden Vermögenswerts durch das Betreibungsamt. Belegt das Betreibungsamt einen aus der strafprozessualen Beschlagnahme zu entlassenden Vermögenswert mit zwangsvollstreckungsrechtlichem Beschlag, hat die Strafbehörde den Vermögenswert an das Betreibungsamt herauszugeben. Es ist nicht Sache der Strafbehörden, die Rechtmässigkeit bzw. Formgültigkeit des Pfändungsbeschlags zu beurteilen. Entsprechende Rügen sind im SchKG-Verfahren vorzubringen. Das Verfahren nach Art. 267 Abs. 4 und 5 StPO ist nur einschlägig, wenn mehrere Personen materiell begründete Ansprüche an den freizugebenden Vermögenswerten erheben (E. 2.3). | Betreibungs; Betreibungsamt; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Person; Daten; Hängige; Personen; Beschwerdeführer; Verfahren; Personendaten; Behörde; Hängigen; Vorinstanz; Recht; Behörden; Zivil; Beschlag; Rechtlich; Prozessordnung; Betrag; Beschlagnahme; Weite; Botschaft; Verwaltungsverfahren; Weitergabe; E-StPO |
143 I 284 (6B_294/2016) | Art. 94 und 130 StPO; Wiederherstellung einer aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers des notwendigen Verteidigers verpassten Frist. Eine Verfehlung des Anwalts ist grundsätzlich seinem Mandanten zuzurechnen und stellt in der Regel keine unverschuldete Säumnis dar, die eine Fristwiederherstellung im Sinne von Art. 94 StPO rechtfertigt (E. 1). In Fällen notwendiger Verteidigung kann jedoch das Recht der beschuldigten Person auf eine konkrete und wirksame Verteidigung im Sinne von Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK, Art. 14 Ziff. 3 lit. d UNO-Pakt II und Art. 32 Abs. 2 BV ausnahmsweise der Zurechnung des schwerwiegenden Fehlers des Verteidigers entgegenstehen. Ausnahmefall vorliegend bejaht, da der beschuldigten Person aus der Säumnis - die Berufungserklärung wurde einen Tag nach Fristablauf eingereicht - ein erheblicher und unersetzlicher Rechtsverlust erwachsen würde (E. 2). | Délai; Défense; Consid; Appel; Avocat; D'appel; Droit; Qu'il; D'une; être; Arrêt; Contre; Recourant; Faute; Déclaration; L'avocat; Pénal; Restitution; été; Défenseur; Pénale; était; Tribunal; Procédure; Forme; Droits; Octobre; Précité; Novembre; Action |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2020.12 | Berufung gegen das Urteil der Strafkammer des Bundesstrafgerichts SK.2019.38 vom 26. Juni 2020 Nichteintreten (Art. 403 Abs. 3 StPO) | Berufung; Bundes; Urteil; Schuldig; Kammer; Beschuldigte; Beschuldigten; Gericht; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Berufungserklärung; Amtlich; Partei; Berufungsverfahren; Parteien; Rechtsmittel; Beschwerde; Amtlichen; Bundesstrafgerichts; Berufungskammer; Entschädigung; Bundesanwaltschaft; Urteils; Begründete; Tribunal; Verteidiger; Eingabe; Bundesgesetzes; Unterliegend; Verteidigung |
BB.2020.73 | Disjonction de procédures (art. 30 CPP). Retrait du recours (art. 386 CPP). | Beschwerde; Recht; Frist; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführerin; Beschwerdekammer; Bevollmächtigte; Einstellung; Schweiz; Einstellungsverfügung; Wiederherstellung; Partei; Brief; Dienstag; Zustellung; Kollege; Bevollmächtigten; Verfahren; übergeben; Vorliegen; Bundesanwaltschaft; Können; Verfahren; Kollegen; Wiedereinsetzung; Vorherigen; Gesuch; Bundesstrafgerichts; Tribunal |
Autor | Kommentar | Jahr |
Heimgartner, Niggli | Basler Kommentar, 2. Auflage | 2014 |
Marcel Alexander Niggli, Stefan Heimgartner | Basler Kommentar, Strafprozessordnung | 2014 |