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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 9 CPP dal 2020

Art. 9 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 9

1 Un reato può essere sottoposto a giudizio soltanto se, per una fattispecie oggettiva ben definita, il pubblico ministero ha promosso l’accusa contro una determinata persona dinanzi al giudice competente.

2 Sono fatte salve la procedura del decreto d’accusa e la procedura penale in materia di contravvenzioni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220184Falsche Anschuldigung etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Privatkläger; Recht; Recht; Vorinstanz; Urkunde; Amtlich; Amtliche; Sinne; Verteidigung; Beschwerde; Verfahren; Schung; Gericht; Urteil; Urkunden; Berufung; Urkundenfälschung; Amtlichen; Sachverhalt; E-Mail; Prozess; Akten; Dossier; Verfahren; Hinsichtlich
ZHSB220127Schändung etc.Gerin; Schuldig; Privatklägerin; Beschuldigte; Digten; Beschuldigten; Verteidigung; Urteil; Berufung; Aussage; Schlaf; Handlung; Beweis; Sexuell; Handlungen; Aussagen; Habe; Hinweis; Sexuellen; Person; Gericht; Vorinstanz; Anwalt; Berufungsverhandlung; Anklage; Täter; Genugtuung; Unentgeltlich; Seitens
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU2Q4 19 13Mehrfache vorsätzliche Tierquälerei zweier Pferde nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG, verursacht durch starke Peitschenhiebe.Schuldig; Beschuldigte; Pferd; Beil; Peitsche; Verletzung; Verletzungen; Beschuldigten; Fotos; Pferde; Aussage; Zeuge; Beweis; Recht; Tierarzt; Aussagen; Zeugen; Gericht; Anklage; Tiere; Verletzt; Schlage; Spore; Person; Geldstrafe
BSSB.2019.1 (AG.2021.332)mehrfaches Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz (grosse Gesundheitsgefährdung, Bandenbegehung, gewerbsmässiger Handel)Berufung; Anklage; Geldwäscherei; Berufungsbeklagte; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Anklageschrift; Schuldig; Werden; Urteil; Welche; Gemäss; Liegen; Freiheitsstrafe; Würden; Berufungsbeklagten; Schuldspruch; Verfahren; Verbrechen; Anklagegrundsatz; Gericht; Beschuldigte; Bereit; Geldwäschereihandlung; Verteidigung; Betäubungsmittelgesetz; Konkret; Worden; Vorinstanz; Weiter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 439 (6B_282/2021)
Regeste
Art. 91 Abs. 2 lit. b, Art. 31 Abs. 2 und Art. 55 Abs. 7 lit. a SVG , Art. 2 Abs. 2 lit. a VRV , Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA , Art. 12 Abs. 2 StGB ; Fahren in fahrunfähigem Zustand nach Cannabiskonsum, Zulässigkeit der auf Verordnungsebene festgelegten Grenzwerte, Vorsatz. Die in Art. 2 Abs. 2 VRV festgelegte Nulltoleranz für THC im Strassenverkehr sowie der für einen entsprechenden Nachweis im Blut des Fahrzeuglenkers in Art. 34 lit. a VSKV-ASTRA festgesetzte Bestimmungsgrenzwert von 1,5 µg/L liegen im Rahmen der delegierten Rechtsetzungsbefugnisse des Bundesrats resp. des Bundesamts für Strassen und sind nicht unhaltbar (E. 3).
Beschwerde; Beschwerdeführer; Urteil; Cannabis; Grenzwert; Strassen; ASTRA; Vorinstanz; Täter; Recht; Tatbestand; Bundesrat; Hinweis; Bundesgericht; VSKV-ASTRA; Fahrunfähigkeit; Strassenverkehr; Verordnung; Tatbestands; Anklage; Subjektiv; Hinweisen; Erfolg; Eventualvorsatz; Fahrfähigkeit; Substanz; Subjektive; Alkohol; Fahrzeug
147 IV 167 (6B_1370/2019)
Regeste
Art. 404 Abs. 1 StPO ; Art. 329 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 zweiter Satz, Art. 333 Abs. 1 und 2, je in Verbindung mit Art. 379 StPO ; Art. 391 Abs. 1 und 2 StPO ; Unzulässigkeit eines zusätzlichen Schuldspruchs aufgrund eines im Berufungsverfahren erweiterten Anklagesachverhalts. Der Streitgegenstand im Berufungsverfahren ist grundsätzlich auf Sachverhalte beschränkt, die bereits im erstinstanzlichen Urteil behandelt worden sind ( Art. 404 Abs. 1 StPO ; E. 1.2).
Berufung; Schuldig; Schuld; Recht; Anklage; Erstinstanzlich; Verfahren; Verfahren; Erstinstanzliche; Urteil; Rechtsmittel; Staatsanwaltschaft; Echter; Beschuldigt; Verfahrens; Anschlussberufung; Schuldspruch; Berufungsverfahren; Erstinstanzlichen; Beschuldigte; Punkt; Nötigung; Zusätzlichen; Verfahrensgegenstand; Beschwerde; Person; Vorinstanz; Anklageschrift; Verschlechterungsverbot

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.123Beschwerde; Fragen; Verfahren; Verteidigung; Einvernahme; Verfahrens; Frist; Zeugen; Ergänzungsfragen; Gericht; Fragenkatalog; Untersuchung; Beschwerden; Einzureichen; Beschwerdekammer; Partei; Beschuldigte; Vorgängig; Bundesanwaltschaft; Staatsanwalt; Einreichung; Vorverfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahrens; Verfügung; Verfahrenshandlung; Aufschiebende; Beschuldigten; Einzureichen
SN.2022.16Einsprache; Bundes; Frist; Befehl; Bundesanwaltschaft; Gericht; Verfahren; Verfahrens; Behörde; Person; Empfang; Wiederherstellung; Kammer; Schweizerischen; Beschwerde; Gültigkeit; Bundesstrafgerichts; Verfügung; Schriftlich; Einsprachefrist; Fristen; Rückschein; Kommentar; Partei; Einzelrichterin; Zustellung; Empfangsbestätigung; Gerichtliche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marcel Alexander Niggli, Stefan HeimgartnerBasler Kommentar, Strafprozessordnung2014
Marcel Alexander Niggli, Stefan HeimgartnerBasler Kommentar, Strafprozessordnung2014
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