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Code pénal suisse (CPS)

Art. 9 CPS de 2022

Art. 9 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 9

1 Le présent code n’est pas applicable aux personnes dans la mesure où leurs actes doivent être jugés d’après le droit pénal militaire.

2 Le droit pénal des mineurs du 20 juin 2003 (DPMin)12 s’applique aux personnes qui n’ont pas 18 ans le jour de l’acte. Lorsque l’auteur doit être jugé simultanément pour des infractions qu’il a commises avant et après l’âge de 18 ans, l’art. 3, al. 2, DPMin est applicable.13

12 RS 311.1

13 Nouvelle teneur selon l’art. 44 ch. 1 du droit pénal des mineurs du 20 juin 2003, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 3545; FF 1999 1787).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220068Vergewaltigung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Gerin; Privatkläger; Vatklägerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Tochter; Massnahme; Recht; Amtlich; Amtliche; Waffe; Sinne; Verteidigung; Behandlung; Schuld; Waffen; Fähig; Vorinstanz; Prot; Gewalt; Habe; Polizei; Aussage; Higkeit; Berufung; Aussagen
SOSTAPP.2010.30Mehrfache sexuelle Handlungen mit KindernBeschuldigte; Beschuldigten; Geschädigten; Interesse; Verfolgung; Bestrafung; Verfahren; Vereinbarungen; Voraussetzung; Wiedergutmachung; Übergriff; Rechts; Schaden; Voraussetzungen; Delikte; Materielle; Entschuldigung; Unrecht; Täter; Vollzugs; Begangen; Ausdruck; Ausgleich; Öffentlichkeit; Umstände; Verhalten; Taten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 03 344Art. 10 Abs. 1 ANAG, Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ANAV. Die Ausweisung soll angedroht werden, wenn sie zwar wegen begangener Verbrechen oder Vergehen bzw. fehlender Einfügung in die geltende Ordnung rechtlich begründet, aber nach den Umständen nicht angemessen, d.h. unverhältnismässig erscheint. Die abschliessende Aufzählung der zur Androhung der Ausweisung berechtigenden Ausweisungsgründe erwähnt die Fürsorgeabhängigkeit nicht. Fällt der Betroffene aber etwa wegen Arbeitsscheu und damit selbstverschuldet der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last, kann sein Verhalten im Hinblick auf die fehlende Einfügung in die geltende Ordnung mitberücksichtigt werden.Ausweisung; Arbeit; Beschwerdeführer; Erhebliche; Schweiz; Ausweisungsgr; Ausländer; Finanziell; Migration; Rechtlich; Ausweisungsgründe; Finanzielle; Vergehen; Verbrechen; Wiederholte; Verhalten; Verhältnisse; Begründet; Verfügung; BG-Urteil; Finanziellen; Sinne; Arbeitsscheu; Familie; Anwesenheit; Einfügung; Taten; Fürsorgeabhängigkeit; Regel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 453 (6B_422/2021)
Regeste
Art. 66a und 66d StGB ; Art. 42 Abs. 2, Art. 78 Abs. 2 lit. b und Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid, in dem der Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung abgewiesen wird. Der Vollzug einer rechtskräftigen Strafe oder einer rechtskräftigen Massnahme kann grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen ( Art. 92 StGB ) sine die aufgeschoben oder unterbrochen werden, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (E. 1.2).
Consid; Exécution; Expulsion; Mesure; L'expulsion; Cours; Droit; Recours; Décision; Arrêt; être; Peine; Pénal; Intérêt; D'exécution; L'exécution; été; Pénale; Jugement; Situation; D'une; Personne; Cette; Fédéral; Matière; Recourant; Autre; Principe; Canton; Contre
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.120Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Aussage; Recht; Aussagen; Urteil; Fingerabdrücke; Grenzwachtbeamte; Beamte; Schweiz; Gericht; Grenzwachtbeamten; Amtshandlung; Gewalt; Aufenthalt; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Rechtswidrig; Bundesstrafgerichts; Aufenthalts; Täter; Behörde; Verteidigung; Drohung; BStKR
BG.2021.23Kanton; Kantons; Verfahren; Staatsanwalt; Begangen; Nidwalden; Bundes; Staatsanwaltschaft; Alter; Hinzufügen; öffnen; Filter; Akten; Beschuldigte; Register; Ordner; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Gericht; Urteil; Taten; Vollendung; Beschuldigten; Altersjahr; Verfahrens; Behörden; Kantone; Jugendstaatsanwaltschaft; Untersuchung; Delikte
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