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Cudesch penal svizzer (CPS)

Art. 9 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 9 4. Valur da la lescha concernent la persuna

4. Valur da la lescha concernent la persuna

1 Quest Cudesch penal n’è betg applitgabel per persunas uschenavant che lur malfatgs ston vegnir giuditgads tenor il dretg penal militar.

2 Per persunas che n’han anc betg cumplenì 18 onns il mument ch’ellas commettan il malfatg restan resalvadas las prescripziuns dal dretg penal per giuvenils dals 20 da zercladur 20031 (DPG). Sch’i ston vegnir giuditgads il medem mument in malfatg ch’è vegnì commess avant ed in ch’è vegnì commess suenter la cumplenida dal 18avel onn da vegliadetgna, è applitgabel l’artitgel 3 alinea 2 DPG.2


1 SR 311.1
2 Versiun tenor l’art. 44 cifra 1 da la LF dals 20 da zer. 2003 davart il dretg penal per giuvenils, en vigur dapi il 1. da schan. 2007 (AS 2006 3545; BBl 1999 1979).



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Cudesch penal svizzer (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220068Vergewaltigung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Gerin; Privatkläger; Vatklägerin; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Tochter; Massnahme; Recht; Amtlich; Amtliche; Waffe; Sinne; Verteidigung; Behandlung; Schuld; Waffen; Fähig; Vorinstanz; Prot; Gewalt; Habe; Polizei; Aussage; Higkeit; Berufung; Aussagen
SOSTAPP.2010.30Mehrfache sexuelle Handlungen mit KindernBeschuldigte; Beschuldigten; Geschädigten; Interesse; Verfolgung; Bestrafung; Verfahren; Vereinbarungen; Voraussetzung; Wiedergutmachung; Übergriff; Rechts; Schaden; Voraussetzungen; Delikte; Materielle; Entschuldigung; Unrecht; Täter; Vollzugs; Begangen; Ausdruck; Ausgleich; Öffentlichkeit; Umstände; Verhalten; Taten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 03 344Art. 10 Abs. 1 ANAG, Art. 11 Abs. 3 ANAG, Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 ANAV. Die Ausweisung soll angedroht werden, wenn sie zwar wegen begangener Verbrechen oder Vergehen bzw. fehlender Einfügung in die geltende Ordnung rechtlich begründet, aber nach den Umständen nicht angemessen, d.h. unverhältnismässig erscheint. Die abschliessende Aufzählung der zur Androhung der Ausweisung berechtigenden Ausweisungsgründe erwähnt die Fürsorgeabhängigkeit nicht. Fällt der Betroffene aber etwa wegen Arbeitsscheu und damit selbstverschuldet der öffentlichen Wohltätigkeit zur Last, kann sein Verhalten im Hinblick auf die fehlende Einfügung in die geltende Ordnung mitberücksichtigt werden.Ausweisung; Arbeit; Beschwerdeführer; Erhebliche; Schweiz; Ausweisungsgr; Ausländer; Finanziell; Migration; Rechtlich; Ausweisungsgründe; Finanzielle; Vergehen; Verbrechen; Wiederholte; Verhalten; Verhältnisse; Begründet; Verfügung; BG-Urteil; Finanziellen; Sinne; Arbeitsscheu; Familie; Anwesenheit; Einfügung; Taten; Fürsorgeabhängigkeit; Regel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 453 (6B_422/2021)
Regeste
Art. 66a und 66d StGB ; Art. 42 Abs. 2, Art. 78 Abs. 2 lit. b und Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG ; Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid, in dem der Aufschub des Vollzugs der obligatorischen Landesverweisung abgewiesen wird. Der Vollzug einer rechtskräftigen Strafe oder einer rechtskräftigen Massnahme kann grundsätzlich nur aus wichtigen Gründen ( Art. 92 StGB ) sine die aufgeschoben oder unterbrochen werden, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht (E. 1.2).
Consid; Exécution; Expulsion; Mesure; L'expulsion; Cours; Droit; Recours; Décision; Arrêt; être; Peine; Pénal; Intérêt; D'exécution; L'exécution; été; Pénale; Jugement; Situation; D'une; Personne; Cette; Fédéral; Matière; Recourant; Autre; Principe; Canton; Contre
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.120Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Bundes; Aussage; Recht; Aussagen; Urteil; Fingerabdrücke; Grenzwachtbeamte; Beamte; Schweiz; Gericht; Grenzwachtbeamten; Amtshandlung; Gewalt; Aufenthalt; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Rechtswidrig; Bundesstrafgerichts; Aufenthalts; Täter; Behörde; Verteidigung; Drohung; BStKR
BG.2021.23Kanton; Kantons; Verfahren; Staatsanwalt; Begangen; Nidwalden; Bundes; Staatsanwaltschaft; Alter; Hinzufügen; öffnen; Filter; Akten; Beschuldigte; Register; Ordner; Delikt; Oberstaatsanwaltschaft; Gericht; Urteil; Taten; Vollendung; Beschuldigten; Altersjahr; Verfahrens; Behörden; Kantone; Jugendstaatsanwaltschaft; Untersuchung; Delikte
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