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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 9 LP de 2023

Art. 9 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 9

Les offices de poursuites et de faillites sont tenus de consigner à la caisse des dé­pôts et consignations les sommes, valeurs et objets de prix dont ils n'ont pas emploi dans les trois jours.

G. Récusation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS120139Pfändung Beschwerde; Beschwerdeführer; SchKG; Betreibungsamt; Schuldner; Begründung; Bezirksgericht; Entscheid; Obergericht; Professor; Bundesgericht; Uster; Gepfändet; Verdienst; Zahlung; Betrag; Beschluss; Rechtsmittel; Kanton; Focht; Pfändbar; Vorauszahlung; Darlehen; Vorinstanz; Geleistet; Gericht; Konkurs; Schuldbetreibung; Vorinstanzliche; Partei
GRKSK-09-35-Bungs; Betreibung; Betreibungs; Bungsamt; Treibungsamt; Betreibungsamt; Recht; Züns; Rhäzüns; SchKG; Recht; Bigerin; Schwerde; Wertung; Gläubiger; Beschwerde; Verwertung; Bremgarten; Gläubigerin; Mietzinse; Rechtlich; Zinsen; Gläubiger; Pfändung; Mietzinsen; Fügung; Verfügung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 317 (5A_490/2018)Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für andere Forderungen ("Vorfahrprivileg") zu verlangen (E. 3). Unterhalt; Gemeinwesen; Vorfahrprivileg; Privileg; Betreibung; Pfändung; Schuldner; Unterhaltsbeiträge; Unterhaltsgläubiger; Beschwerde; Recht; SchKG; Anschluss; Schuldneranweisung; Unterhaltsberechtigte; Privilegierung; Person; Existenzminimum; Praxis; Unterhaltsberechtigten; Unterhaltsbeiträgen; Betreibungsamt; Bevorschusst; Unterhaltsschuld; Vorfahrprivilegs; Erleichtert; Zweck; Bevorschusste; Gemeinde
144 III 531 (4A_362/2018)Art. 117 lit. a ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit. Der Kapitalbezug der beruflichen Vorsorge nach Eintritt des Versicherungsfalls ist bei der Ermittlung der Mittellosigkeit nach Art. 117 lit. a ZPO dem Vermögen des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege anzurechnen (E. 2-4). Recht; Kapital; Unentgeltliche; Rente; Beschwerde; Vorsorge; Bedürftigkeit; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Eintritt; Gesuch; Ausbezahlte; Urteil; Vermögenswert; Mittellosigkeit; Prozessuale; Vorinstanz; Berufliche; Unentgeltlichen; Entschied; Entschieden; Kapitalabfindung; Säule; Anzurechnen; Versicherungsgericht; Erfahre; über

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2014.82Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO).Beschwerde; Beschlagnahme; Bundes; Beschwerdeführer; Alterskapital; Beschlagnahmt; Vermögenswert; Deliktische; Vermögenswerte; Beschwerdeführers; Entscheid; Ersatzforderung; Pensionskasse; Einziehung; SchKG; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Gericht; Kostendeckung; Beschwerdekammer; Beschuldigte; Betrag; Beschlagnahmte; Gesamte; Angefochtene; Verfahren; Bundesgericht
BP.2010.71Einziehungsbeschlagnahme (Art. 65 Abs. 1 BStP).Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Einziehung; Bundesstrafgericht; Recht; Vermögenswerte; Beschlagnahme; Bundesstrafgerichts; Beilage; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Verdacht; Beschwerdekammer; Gericht; Vorsorge; Verfahren; Vorfinanzierung; Bundesanwaltschaft; Vorfinanzierungen; Ersatzforderung; Tatverdacht; Vorfinanziert; Unterliegen; Vorsorgegeld; Liegenden; Verdacht; Entscheide
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