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Obligationenrecht (OR)

Art. 9 OR vom 2023

Art. 9 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 9

1 Trifft der Widerruf bei dem anderen Teile vor oder mit dem Antrage ein, oder wird er bei späterem Eintreffen dem andern zur Kenntnis gebracht, bevor dieser vom Antrag Kenntnis genommen hat, so ist der Antrag als nicht geschehen zu betrachten.

2 Dasselbe gilt für den Widerruf der Annahme.

III. Beginn der Wir­kungen ei­nes unter Abwe­sen­den ge­schlosse­nen Ver­tra­ges



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF190054Rechtsschutz in klaren Fällen / AusweisungBeschwerde; Kündigung; Beschwerdeführer; Entscheid; Obergericht; Beschwerdegegnerin; Rechtsmittel; Streitwert; Ausweisung; Vorinstanz; Hinweis; Beilage; Formular; Gekündigt; Gesuchsgegner; Parteien; Ziffer; Begründung; Mietverhältnis; Frist; Angefochten; Kündigungsformular; Bundesgericht; Beschwerdeverfahren; Vorinstanzliche; Gericht; Beilagen; Empfang
ZHPS180225Abweisung Begehren auf Aktualisierung und Anpassung der Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Schätzung; Schuldnerin; Beschwerde; Kammer; Betreibung; Verfahren; Betreibungsamt; Anpassung; Aktualisierung; Vorinstanz; SchKG; Gutachten; Grundstücke; Steigerung; Rechtskräftig; Verwertung; Rechtskräftige; Schätzwert; Gestaltungsplan; Pfändung; Verfügung; Sachverständige; Investoren; Gläubiger; Bundesgericht; Veränderungen; Neuschätzung; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 218 (4A_571/2020)
Regeste
Art. 259g OR ; Hinterlegung des Mietzinses; Erfüllungswirkung. Hinterlegt ein Mieter im Zeitpunkt der Hinterlegung bereits fällige Mietzinse, bewirkt die Hinterlegung keine Tilgung der Mietzinsschuld (E. 3.3).
Mietzins; Hinterlegung; Mietzinse; Mieter; Vermieter; Fällig; Zahlung; Mieterin; Voraussetzungen; Hinterlegte; Beschwerde; Erfüllungswirkung; Recht; Auslegung; Vermieterin; Fälliger; Zweck; Entscheid; Urteil; Lagerraum; Frist; Erfüllt; Zivilgericht; GIGER; Hinterlegten; Mietzinses; Zahlungsfrist; Botschaft; Element
145 III 143 (4A_563/2017)Art. 271 f. OR; Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO; Art. 328-333 ZPO; Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision. Wurde im Rahmen der Anfechtung nach Art. 271 f. OR rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung des Vermieters nicht missbräuchlich ist, darf dieselbe Frage nicht neu beurteilt werden, wenn der Mieter später eine Schadenersatzklage erhebt mit der Begründung, das nachträgliche Verhalten des Vermieters zeige, dass der von ihm angegebene Kündigungsgrund (Eigenbedarf) doch vorgeschoben war. Die Rechtskraft (Bindungswirkung) des Entscheids im Anfechtungsverfahren könnte ausschliesslich mittels Revision unter den Voraussetzungen von und im Verfahren nach Art. 328-333 ZPO beseitigt werden (E. 3-5). Kündigung; Urteil; Anfechtung; Beschwerde; Recht; Schaden; Miete; Schadenersatz; Mieter; Eigenbedarf; Mietverhältnis; Klage; Kündigungsgr; Urteils; Hinweis; Mietgericht; Vermieter; Partei; Revision; Vorgeschoben; Rechtskraft; Rechtskräftig; Beschwerdegegnerin; Hinweisen; Wohnung; Parteien; Verfahren; Gericht; Focht; Obergericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2019.42Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO).Bundes; Beschwerde; Edpol; Fedpol; Beschwerdeführer; Polizeilich; Polizeiliche; Polizei; Verfahren; Verfahrens; Person; Recht; Beschwerdeführers; Nichtanhandnahme; Polizeilichen; Bundeskriminalpolizei; Bundesanwaltschaft; Massnahmen; Behörde; Verfahrensakten; Kanton; Waffen; Staatsanwaltschaft; Geheim; Verfahrensakten; Intervention; Gefährdung; Tatbestand; Verfahren; E-Mail
BG.2010.19Innerstaatliche Rechtshilfe (Art. 279 Abs. 3 BStP).Bundes; Kammer; Beschwerde; Eschwerdekammer; Beschwerdekammer; Akten; Gesuch; Entscheid; Gesuchsgegnerin; Bundesstrafgericht; Verfahren; Polizei; Gericht; Rechtshilfe; Oberaufsicht; Akten; Erwähnte; Herausgabe; Bundesstrafgerichts; Verlangte; Unterlagen; Oberaufsichtsbehörde; Unaufgefordert; Verlangten; Bundesamt; Behörde; Verfahrensakten; Bundeskriminalpolizei; Erwähnten; Verfahrensleitung
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