E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 9 LP de 2023

Art. 9 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 9

Les offices de poursuites et de faillites sont tenus de consigner à la caisse des dé­pôts et consignations les sommes, valeurs et objets de prix dont ils n’ont pas emploi dans les trois jours.

G. Récusation >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 9 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS120139Pfändung Beschwerde; Beschwerdeführer; SchKG; Betreibungsamt; Schuldner; Begründung; Bezirksgericht; Entscheid; Obergericht; Professor; Bundesgericht; Uster; Gepfändet; Verdienst; Zahlung; Betrag; Beschluss; Rechtsmittel; Kanton; Focht; Pfändbar; Vorauszahlung; Darlehen; Vorinstanz; Geleistet; Gericht; Konkurs; Schuldbetreibung; Vorinstanzliche; Partei
GRKSK-09-35-Bungs; Betreibung; Betreibungs; Bungsamt; Treibungsamt; Betreibungsamt; Recht; Züns; Rhäzüns; SchKG; Recht; Bigerin; Schwerde; Wertung; Gläubiger; Beschwerde; Verwertung; Bremgarten; Gläubigerin; Mietzinse; Rechtlich; Zinsen; Gläubiger; Pfändung; Mietzinsen; Fügung; Verfügung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 III 28 (5A_385/2022)
Regeste
Art. 93, 197 Abs. 2 und Art. 221 SchKG ; Konkursinventar, Pfändbarkeit eines Vorsorgeguthabens der Säule 3a. Art. 93 SchKG ist im Konkurs zu beachten und Vermögenswerte, die nach Massgabe dieser Vorschrift nicht gepfändet werden dürfen, können auch nicht in die Konkursmasse fallen. Im Übrigen sind gemäss konstanter Rechtsprechung Lohn und andere berufliche Einkünfte nach der Konkurseröffnung vom Konkursbeschlag ausgenommen (vgl. Art. 197 Abs. 2 SchKG ). Diese Rechtsprechung ist auf Leistungen der beruflichen Vorsorge anwendbar, die dem Konkursiten bei Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt werden (E. 6.2).
Failli; Faillite; Saisi; Suite; Revenu; Poursuite; Jurisprudence; Arrêt; Consid; Prestation; Faillites; Poursuites; Fédéral; Cette; Office; Tribunal; Masse; Prévoyance; Prestations; Travail; L'ouverture; Konkurs; L'Office; Rente; Revenus; Saisissable; être; Sarine; Plaint; Autre
145 III 317 (5A_490/2018)Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für andere Forderungen ("Vorfahrprivileg") zu verlangen (E. 3). Unterhalt; Gemeinwesen; Vorfahrprivileg; Privileg; Betreibung; Pfändung; Schuldner; Unterhaltsbeiträge; Unterhaltsgläubiger; Beschwerde; Recht; SchKG; Anschluss; Schuldneranweisung; Unterhaltsberechtigte; Privilegierung; Person; Existenzminimum; Praxis; Unterhaltsberechtigten; Unterhaltsbeiträgen; Betreibungsamt; Bevorschusst; Unterhaltsschuld; Vorfahrprivilegs; Erleichtert; Zweck; Bevorschusste; Gemeinde

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2014.82Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO).Beschwerde; Beschlagnahme; Bundes; Beschwerdeführer; Alterskapital; Beschlagnahmt; Vermögenswert; Deliktische; Vermögenswerte; Beschwerdeführers; Entscheid; Ersatzforderung; Pensionskasse; Einziehung; SchKG; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Gericht; Kostendeckung; Beschwerdekammer; Beschuldigte; Betrag; Beschlagnahmte; Gesamte; Angefochtene; Verfahren; Bundesgericht
BP.2010.71Einziehungsbeschlagnahme (Art. 65 Abs. 1 BStP).Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Einziehung; Bundesstrafgericht; Recht; Vermögenswerte; Beschlagnahme; Bundesstrafgerichts; Beilage; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Verdacht; Beschwerdekammer; Gericht; Vorsorge; Verfahren; Vorfinanzierung; Bundesanwaltschaft; Vorfinanzierungen; Ersatzforderung; Tatverdacht; Vorfinanziert; Unterliegen; Vorsorgegeld; Liegenden; Verdacht; Entscheide
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz