1 Ist eine Klage über denselben Gegenstand zwischen denselben Parteien zuerst im Ausland hängig gemacht worden, so setzt das schweizerische Gericht das Verfahren aus, wenn zu erwarten ist, dass das ausländische Gericht in angemessener Frist eine Entscheidung fällt, die in der Schweiz anerkennbar ist.
2 Zur Feststellung, wann eine Klage in der Schweiz hängig gemacht worden ist, ist der Zeitpunkt der ersten, für die Klageeinleitung notwendigen Verfahrenshandlung massgebend. Als solche genügt die Einleitung des Sühneverfahrens.
3 Das schweizerische Gericht weist die Klage zurück, sobald ihm eine ausländische Entscheidung vorgelegt wird, die in der Schweiz anerkannt werden kann.
XII. Vorsorgliche Massnahmen99 Fassung gemäss Art. 3 Ziff. 3 des BB vom 11. Dez. 2009 (Genehmigung und Umsetzung des Lugano-Übereink.), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5601; BBl 2009 1777).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC220023 | Ehescheidung (Art. 114 ZGB) | Scheidung; Berufung; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Verfahren; Scheidungsklage; Verfügung; Ergänzung; Partei; Scheidungsurteil; Parteien; Klage; Scheidungsverfahren; Entscheid; Eingabe; Beklagten; Gericht; Scheidungsurteils; Russland; Ausländische; Verfahrens; Anträge; Urteil; Bezirksgericht; Ausländischen; Gerin; Klageänderung; Begründung; Berufungskläger |
ZH | LC210008 | Ehescheidung | Berufung; Scheidung; Verfahren; Klägerin; Vorinstanz; Entscheid; Beklagte; Parteien; Deutschland; Schweiz; Vorliegend; Gericht; Rechtsmittel; Kinder; Nebenfolgen; Zuständigkeit; Berufungsverfahren; Erledigt; Vorinstanzliche; Nehmen; Gemäss; Publikation; Durchgeführt; Beklagten; Ordentlichen; Treffe; Stellt |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2004.94 | Entscheid Art. 2 LugÜ (SR 0.275.11); Art. 2 und Art. 112 Abs. 1 IPRG (SR 291); Art. 14 | Klagten; Beklagten; Kläg; Klägact; Arbeitnehmer; Rechnung; Arbeitnehmerüberlassungsverträge; Recht; Vertrag; LugÜ; Über; Klage; Verfahren; Verrechnung; Bestritt; Ansprüche; Einzelfirma; Duplik; Bestritten; Vereinbart; Betrag; Landgericht; Fürstlichen; Rechnungen; Gemachte; Arbeitnehmerüberlassungsverträgen; Arbeitsvertrag; Liechtenstein; Forderungen |
BS | ZB.2016.13 (AG.2016.620) | Scheidung | Berufung; Läge; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Entscheid; Beklagten; Recht; Elterliche; Gericht; Berufungsbeklagten; Obhut; Scheidung; Mutter; Zuteilung; Gerecht; Zivilgericht; Partei; Elterlichen; Schweiz; Verzichtet; Eltern; Appellationsgericht; Verfahren; Vorinstanz; Zivilgerichts; Basel-Stadt; Parteien; Kindswohl |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 623 (4A_242/2016) | Art. 6 ZPO; Vereinbarungen betreffend die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts. Im Anwendungsbereich des Klägerwahlrechts gemäss Art. 6 Abs. 3 ZPO kann die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts nicht vorgängig vereinbart werden (E. 2). | Zuständig; Zuständigkeit; Sachlich; Gericht; Sachliche; Vereinbarung; Handelsgericht; Handelsregister; Beschwerde; Partei; Beschwerdeführerin; Klausel; Gerichtsstand; Tragene; Anwendungsbereich; Handelsgerichts; Vorgängig; Wahlrecht; Streit; Parteien; örtliche; Gerichtsstandsvereinbarung; Vorinstanz; Zwingende; Tragenen; Vorgängige; Zivilprozessordnung; Räume; Bundesgericht; Streitigkeit |
138 III 681 (4A_119/2012) | Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit; Kognition des staatlichen Gerichts bei der Beurteilung einer Schiedsvereinbarung (Art. 7 IPRG). Das staatliche Gericht, das eine Schiedsvereinbarung zugunsten eines Schiedsgerichts mit Sitz in der Schweiz zu beurteilen hat, darf und muss bloss summarisch prüfen, ob diese seine eigene Zuständigkeit ausschliesst (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.2). Anwendung auf den Fall, dass Uneinigkeit darüber besteht, ob sich die Schiedsvereinbarung auf die vor dem staatlichen Gericht geltend gemachten Ansprüche erstreckt (E. 3.3). Regeste b Auslegung einer Schiedsvereinbarung. Wenn eine Schiedsvereinbarung so formuliert ist, dass sie auch die sich "im Zusammenhang mit dem" Vertrag ergebenden Streitigkeiten erfassen soll, ist im Sinne des mutmasslichen Parteiwillens davon auszugehen, dass die Parteien alle Ansprüche, die sich aus dem vom Vertrag geregelten Sachverhalt ergeben oder diesen unmittelbar berühren, der ausschliesslichen Zuständigkeit des Schiedsgerichts zuweisen wollten (E. 4.4). | Schiedsvereinbarung; Beschwerde; Staatliche; Schiedsgericht; Gericht; Ansprüche; Stiftung; Schiedsgerichts; Staatlichen; Partei; Recht; Zuständigkeit; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Auftrag; Vermögens; Parteien; Zuständig; Schweiz; Urteil; Summarisch; Prüfung; Vertrag; Schiedseinrede; Rechtsprechung; Vorinstanz; Summarische; Kognition; Ergebe; Beauftragte |