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Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD)

Art. 9 LIFD de 2023

Art. 9 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (LIFD) drucken

Art. 9

Époux; partenaires enregistrés; enfants sous autorité parentale7

1 Les revenus des époux qui vivent en ménage commun sont additionnés, quel que soit le régime matrimonial.

1bis Les revenus des partenaires enregistrés qui vivent en ménage commun sont additionnés. Dans la présente loi, les partenaires enregistrés ont le même statut que des époux. Ce principe vaut également pour les contributions d’entretien durant le partenariat enregistré ainsi que pour les contributions d’entretien et la liquidation des biens découlant de la suspension de la vie commune ou de la dissolution du partenariat.8

2 Le revenu des enfants sous autorité parentale est ajouté à celui du détenteur de l’autorité parentale, à l’exception du revenu de l’activité lucrative sur lequel les enfants sont imposés séparément.

7 Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 24 de la LF du 18 juin 2004 sur le partenariat,en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2005 5685; FF 2003 1192).

8 Introduit par l’annexe ch. 24 de la LF du 18 juin 2004 sur le partenariat, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2005 5685; FF 2003 1192).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 9 Loi fédérale sur l’impôt fédéral direct (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2018.62Staats- und Bundessteuer 2017Spesen; Rekurrenten; Beschwerde; Berufs; Nebenerwerb; Einkommen; Rekurs; Recht; Steuergericht; Rechtsmittel; Nebeneinkommen; Einsprache; Beschwert; Rekurrentin; Pauschalabzug; Einkünfte; Nebenerwerbstätigkeit; Berufskosten; Bundessteuer; Erwerbstätigkeit; Erhalte; Einspracheentscheid; Abgegolten; Berufsauslagen; Ehefrau; Begehren; Kilometerentschädigung; Steuerpflichtigen; Beschwerdeführer
SOSGSTA.2017.15Staats- und Bundessteuer 2015Rekurrent; Rekurrenten; Getrennte; Trennung; Besteuerung; Beschwerde; Gemeinsame; Rechtlich; Herbst; Steuerpflichtigen; Ehegatte; Recht; Voraussetzungen; Steuergericht; Einsprache; Rekurs; Gemeinsamen; Bundessteuer; Solothurn; Faktisch; Staat; Veranlagung; Unterlagen; Getrennten; Ehegatten; Einwohnerdienste; Lebensunterhalt; Rechtsmittel; Entscheid; Faktische
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2002.00077Zeitliche Bemessung bei tatsächlicher Trennung der EhegattenErmessen; Ehegatte; Ermessens; Ehefrau; Liegenschaft; Recht; Rekurskommission; Eheleute; Steuerperiode; Verwaltungsgericht; Beschwerde; Ehemann; Ehegatten; Getrennte; Pflichtigen; Schätzung; Einkommen; Ungetrennter; Rechtlich; Steueramt; Steuerbare; Schweiz; Steuererklärung; Unrichtigkeit; Akten; Einschätzung; Sachdarstellung; Trennung; Kommentar; Gelebt
SGB 2018/16, B 2018/17Entscheid Steuerrecht, Art. 20 Abs. 1 StG, Art. 9 Abs. 1 DBG.Die Vorbringen der Beschwerdeführerin im Nachsteuerverfahren, es fehle der Nachweis, dass ihr aus der Delinquenz ihres Ehemannes in irgendeiner Weise Mittel zugeflossen seien, vermag nichts am Grundsatz zu ändern, dass das Einkommen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet wird (Verwaltungsgericht, B 2018/16 und B 2018/17). Beschwerde; Steuer; Steuern; Ehegatten; Bundes; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Recht; Verfahren; Kantons; Vorinstanz; Bundessteuer; Gemeindesteuern; Entscheid; Veranlagung; Rechtlich; Ehefrau; Ehemann; Einkommen; Liegenden; Antrag; Getrennte; Verfahrens; Gemeinsame; Verwaltungsgericht; Bezug; Steueramt; Beschwerden; Besteuerung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 II 318 (2C_309/2014)Art. 3 Abs. 3 Satz 1 StHG; Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen der Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben; gemeinsame Steuerpflicht am Nebensteuerdomizil. Wenn Eheleute in ungetrennter Lebensgemeinschaft leben und am Hauptsteuerdomizil der Haushaltsbesteuerung unterliegen, so drängt sich für ein solches Ehepaar eine gemeinsame Steuerpflicht der Gatten am Nebensteuerdomizil auf, und zwar auch für den Fall, dass nur einer der beiden Partner dort wirtschaftliche Anknüpfungspunkte hat (E. 2). Steuer; Kanton; Steuerpflicht; Nebensteuerdomizil; Wirtschaftlich; Einkommen; Gatte; Wirtschaftliche; Gatten; Rechtlich; Ehegatte; Gallen; Partner; Ehepaar; Rechtsprechung; Hauptsteuerdomizil; Ehegatten; Vermögens; Eheleute; Zugehörigkeit; Gemeinsame; Auffassung; Beschwerde; Vorinstanz; Steuerharmonisierung; Selbständig; Getrennte; Unterjährig; Liegenschaft
140 II 167 (2C_490/2013)Art. 32 Abs. 1, Art. 34 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 4 und Art. 68 Abs. 1 StHG; Art. 2, 16 Abs. 1 und 2 sowie Art. 21 Abs. 3 FZA, Art. 9 Abs. 2 Anhang I FZA; DBA-D. Voraussetzung und Gegenstand der Quellensteuer, nachträgliche ordentliche Veranlagung; interkantonale Steuerausscheidung nach Wohnortwechsel (E. 2 und 3). Diskriminierung entsprechend der Rechtsprechung des EuGH bei der Personenfreizügigkeit sowie deren Übertragung auf das FZA und ihre Grenzen; Anwendbarkeit auf die Quellensteuer (E. 4). Unvereinbarkeit von Art. 38 Abs. 4 StHG mit dem FZA, auch unter Berücksichtigung der Rechtfertigungsgründe (Quellenbesteuerung als Sicherungsinstrument) von Art. 21 Abs. 3 FZA (E. 5). Vereinbarkeit von Art. 38 Abs. 4 StHG mit dem DBA-D offengelassen (E. 6). Steuer; Quelle; Schweiz; Kanton; Quellensteuer; Randnr; Urteil; Diskriminierung; Veranlagung; Ordentliche; Recht; Einkommen; Bundes; Person; Schweizer; Personen; Nachträglich; Beschwerde; Nachträgliche; Abkommen; Quellenbesteuerung; Steuern; Staats; Diskriminierungsverbot; Aufenthalt; Besteuerung; Rechtsprechung; Besteuerte; Kantone; Bezug

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Richner, Frei, Kaufmann, Meuter Handkommentar zum DBG2009
Greminger, Bärtschi Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2008
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