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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 896SCC from 2021

Art. 896 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 896 B. Special lien / II. Exceptions

II. Exceptions

1 No special lien may be asserted over chattels which by their nature are not realisable.

2 Equally, no special lien may be asserted where to do so would be incompatible with an obligation assumed by the creditor or with instructions issued by the debtor prior to or upon transfer of the chattel or with public policy.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 896 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA170029Arbeitsrechtliche ForderungAusmass; Ausmasse; Arbeit; Klagte; Beklagten; Baustelle; Zeuge; Rechnung; Klägers; Partei; Vertrag; Kündigung; Verträge; Aussage; Zeugen; Vorinstanz; Beweis; Berufung; Rechnungen; Recht; Akonto; Vertrags; Baustellen; Geschäfts; Arbeitsvertrag; Recht; Habe
GEACJC/348/2008-Photographie; Photographies; Quelle; Document; Plaquette; Lappel; Documents; Appelante; Propri; Lappelant; Partie; Lappelante; Recours; Contre; Tribunal; Revendication; Lintim; Action; Restitu; Personne; Argumentation; Tention; Adress; Conclu; Jugement; Qualit; Valeur; Sentant; Pompiers; Relation

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
122 IV 322Art. 181 StGB; Art. 895 f. ZGB; Art. 82 und 400 Abs. 1 OR: Nötigung, Androhung ernstlicher Nachteile; Retentionsrecht. Wer die sofortige Herausgabe von Akten an den Auftraggeber von einer Akontozahlung für offene Honorarforderungen abhängig macht, obwohl Prozessfristen laufen und die Akten zur Weiterführung hängiger Gerichtsverfahren dringend benötigt werden, droht einen ernstlichen Nachteil an (E. 1). Die Möglichkeit, dem angedrohten Nachteil auf dem Rechtsweg zu begegnen, lässt dessen Ernsthaftigkeit nicht ohne weiteres entfallen (E. 1a; Bestätigung der Rechtsprechung). An nicht verwertbaren Akten kann kein dingliches Retentionsrecht ausgeübt werden (E. 3a). Ist die Pflicht zur Herausgabe der Akten nicht auf die Hauptpflichten der Parteien ausgerichtet, kann sich der Beauftragte bei der Aktenherausgabe nicht auf das Leistungsverweigerungsrecht im Sinne von Art. 82 OR berufen (E. 3b). Umfang der auftragsrechtlichen Aktenherausgabepflicht. Ein obligatorisches Retentionsrecht an nicht verwertbaren Akten ist, vorbehältlich anderslautender vertraglicher Vereinbarungen, grundsätzlich ausgeschlossen (E. 3c). Aus den Standesregeln für Anwälte kann kein Retentionsrecht an nicht verwertbaren Akten abgeleitet werden (E. 3d). Recht; Retention; Retentionsrecht; Akten; Auftrag; Obligatorische; Anwalt; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Beauftragte; Auftraggeber; Obligatorisches; FELLMANN; Verwertbar; Nachteil; Honorar; Leistung; FELLMANN; Mandat; Recht; Verwertbare; Standes; Verwertbaren; Rechtsprechung; Droht; Urkunden; Hinweisen
85 II 580Eine neben der Berufung eingereichte staatsrechtliche Beschwerde wegen willkürlicher Beweiswürdigung ist grundsätzlich zuerst zu beurteilen. Erheben sich aber Zweifel darüber, ob die mit der Beschwerde angefochtene tatsächliche Feststellung wesentlichsei, so kann darüber vorweg im Berufungsverfahren entschieden werden. Art. 57 Abs. 5 OG (Erw. 2 und 5). Unter welchen Voraussetzungen wird der Garagist, der den Wagen im Vertrauen auf betrügerische Angaben dem Kunden ohne Bezahlung seiner Reparaturrechnung herausgab, wieder retentionsberechtigt, wenn der Kunde ihm den Wagen zurückbringt? Art. 895 ff. ZGB (Erw. 3). Gehen die Rechte des Dritten, der den Wagen dem Kunden unter Eigentumsvorbehalt verkauft hatte, dem Retentionsrecht des Garagisten vor, wenn dieser beim Empfang des Wagens den Eigentumsvorbehalt kannte? Art. 895 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 714 und 933 ff. ZGB (Erw. 4). Wagen; Eigentum; Retention; Retentionsrecht; Schütz; Eigentumsvorbehalt; Wagens; Beklagten; Meichtry; Recht; Berufung; Urteil; Reparatur; Besitz; Stehende; Firma; Instandstellung; Eigentümer; Beschwerde; Staatsrechtliche; Neige; Blanche; Schuldner; Kantons; Glaube; Feststellung; Gläubiger
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