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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 894 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 894 A. Pegn manual / III. Effects / 4. Contract da scadenza

4. Contract da scadenza

Mintga cunvegna, tenor la quala il creditur duai daventar proprietari dal bain impegnà, sch’el na survegn betg in pajament, è nunvalaivla.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 894 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU130029Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Präsidenten des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 2. April 2013 (VO130050)Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Unentgeltliche; Forderung; Obergericht; Fehlende; Rechtspflege; Partei; Darlehen; Fahrzeug; Aussichtslosigkeit; Eingabe; Huber; DIKE-Komm-ZPO; Gericht; Friedensrichteramt; Anspruch; Vertreten; Sachverhalt; Gesuch; Obergerichts; Unentgeltlichen; Bundesgericht; Verkehrswert; Höhe; Beklagten; Beweismittel
ZHHG100102ForderungSchaden; Darlehen; Darlehens; Aktien; Beklagten; Partei; Vertrag; Pfand; Schadens; Schadenersatz; Gewinn; Parteien; Vertrags; Verkauf; Differenz; Beschaffung; Verkäufer; Hotel; Recht; Beschaffungs; Klage; Erwerb; Geschäft; Preis; Pfandobjekte; Gericht; Schadensberechnung; Eigentum; Wäre

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130071Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Unentgeltlichen; Verfahren; Obergerichts; Fahrzeug; Kanton; Darlehen; Einkommen; Reichen; Person; Obergerichtspräsident; Kantons; Hauptsache; Beleg; Gericht; Darlehens; Beurteilung; Anspruch; Mittellosigkeit; Beschwerde; Erscheint; Partei; Gesuchstellerin
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas BauerBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch II2007
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