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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 894 CCS dal 2021

Art. 894 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 894 A. Pegno manuale / III. Effetti / 4. Patto di caducità

4. Patto di caducità

È nullo qualunque patto che autorizza il creditore ad appropriarsi il pegno in difetto di pagamento.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 894 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRU130029Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Präsidenten des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 2. April 2013 (VO130050)Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Unentgeltliche; Forderung; Obergericht; Fehlende; Rechtspflege; Partei; Darlehen; Fahrzeug; Aussichtslosigkeit; Eingabe; Huber; DIKE-Komm-ZPO; Gericht; Friedensrichteramt; Anspruch; Vertreten; Sachverhalt; Gesuch; Obergerichts; Unentgeltlichen; Bundesgericht; Verkehrswert; Höhe; Beklagten; Beweismittel
ZHHG100102ForderungSchaden; Darlehen; Darlehens; Aktien; Beklagten; Partei; Vertrag; Pfand; Schadens; Schadenersatz; Gewinn; Parteien; Vertrags; Verkauf; Differenz; Beschaffung; Verkäufer; Hotel; Recht; Beschaffungs; Klage; Erwerb; Geschäft; Preis; Pfandobjekte; Gericht; Schadensberechnung; Eigentum; Wäre

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130071Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Unentgeltlichen; Verfahren; Obergerichts; Fahrzeug; Kanton; Darlehen; Einkommen; Reichen; Person; Obergerichtspräsident; Kantons; Hauptsache; Beleg; Gericht; Darlehens; Beurteilung; Anspruch; Mittellosigkeit; Beschwerde; Erscheint; Partei; Gesuchstellerin
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas BauerBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch II2007
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