E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Der Art. 891 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 891 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB180020Aberkennung (unentgeltliche Rechtspflege, Sicherheitsleistung)Schuld; Schuldbrief; Grund; Recht; Beschwerde; Schuldbriefe; Beklagten; Partei; Gesichert; Renten; Unentgeltlich; Liegenschaft; Unentgeltliche; Parteien; Klägern; Vorinstanz; Sicherheit; Rechtspflege; Grundforderung; Gesicherte; Ungesichert; Ungesicherte; Freizügigkeitsleistungen; Rentendeckungskapital; Forderung; Sicherung; Sicherstellung
ZHLF150062Herausgabebefehl Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 29. September 2015 (ER150021)Gesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Recht; Forderung; Verfahren; Vorinstanz; Berufung; Gesuchsgegners; Gericht; Sachverhalt; Urteil; Sicherheit; Partei; Fahrzeug; E-Mail; Sicherstellung; Stellung; Rechtsschutz; Beweis; Check; Betrag; Frist; Gesuchstellers; Parteien; Rechnung; Fällen; Bestrittene; Herausgabe; Hinreichend
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 437 (5A_849/2009)Art. 131 Abs. 1 SchKG; Forderungsüberweisung; private Verwertung von verarrestierten Pfandgegenständen. Rechtsnatur des Entscheides über den Bestand einer nach Art. 131 Abs. 1 SchKG überwiesenen Forderung; Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 72 Abs. 1 BGG (E. 1.1). Wirkung der Forderungsüberweisung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG (E. 3 Ingress). Zulässigkeit der Verrechnung, wenn ein privates Pfandverwertungsrecht (Art. 891 ZGB) nach Verarrestierung des Pfandgegenstandes ausgeübt wird (E. 3.1-3.6). Verhältnis zwischen Verwertung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG und Widerspruchsverfahren (E. 4). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibung; Verrechnung; Pfand; Forderung; SchKG; Arrest; Recht; Pfandrecht; Handelsgericht; Betreibungsamt; Vermögenswerte; Stiftung; Verarrestiert; Forderungen; Verwertung; Verarrestierte; Guthaben; Forderung; Entstanden; Arrest; Verarrestierten; Beschwerdegegner; Widerspruchsverfahren; Verrechnungs; Pfändete; Privat; Verwertet
110 III 5Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG). Der Anspruch auf Vorausverwertung von Pfändern ist auch im Falle der Betreibung auf Konkurs mit Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl geltend zu machen. Betreibung; Konkurs; Beschwerde; Zahlungsbefehl; SchKG; Pfandverwertung; Rekurs;Betreibungsamt; Erläuterungen; Pfändung; Ordentliche; Erwähnt; Gläubiger; Verwertung; Schuldner; Rekurrentin; Pfandgesicherte; Verwertungsbegehren; Konkursandrohung; Rekursgegnerin; Schuldbetreibung; Aufsichtsbehörde; Vorausverwertung; Forderung; Realis; Entscheid; Schuldbetreibungs; Machen; Excussionis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ZoblBerner Kommentar, N. 35 zu Art. 891 ZGB1993
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz