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Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 891 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 891 A. Pegn manual / III. Effects / 1. Dretgs dal creditur

III. Effects

1. Dretgs dal creditur

1 Il creditur ha il dretg da vegnir pajà or dal retgav ch’è vegnì realisà per il pegn, nun ch’el vegnia cuntentà autramain.

2 Il dretg da pegn al dat la garanzia per la pretensiun inclusiv ils tschains tenor contract, ils custs da scussiun ed ils tschains da retard.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 891 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB180020Aberkennung (unentgeltliche Rechtspflege, Sicherheitsleistung)Schuld; Schuldbrief; Grund; Recht; Beschwerde; Schuldbriefe; Beklagten; Partei; Gesichert; Renten; Unentgeltlich; Liegenschaft; Unentgeltliche; Parteien; Klägern; Vorinstanz; Sicherheit; Rechtspflege; Grundforderung; Gesicherte; Ungesichert; Ungesicherte; Freizügigkeitsleistungen; Rentendeckungskapital; Forderung; Sicherung; Sicherstellung
ZHLF150062Herausgabebefehl Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 29. September 2015 (ER150021)Gesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Recht; Forderung; Verfahren; Vorinstanz; Berufung; Gesuchsgegners; Gericht; Sachverhalt; Urteil; Sicherheit; Partei; Fahrzeug; E-Mail; Sicherstellung; Stellung; Rechtsschutz; Beweis; Check; Betrag; Frist; Gesuchstellers; Parteien; Rechnung; Fällen; Bestrittene; Herausgabe; Hinreichend
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
136 III 437 (5A_849/2009)Art. 131 Abs. 1 SchKG; Forderungsüberweisung; private Verwertung von verarrestierten Pfandgegenständen. Rechtsnatur des Entscheides über den Bestand einer nach Art. 131 Abs. 1 SchKG überwiesenen Forderung; Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 72 Abs. 1 BGG (E. 1.1). Wirkung der Forderungsüberweisung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG (E. 3 Ingress). Zulässigkeit der Verrechnung, wenn ein privates Pfandverwertungsrecht (Art. 891 ZGB) nach Verarrestierung des Pfandgegenstandes ausgeübt wird (E. 3.1-3.6). Verhältnis zwischen Verwertung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG und Widerspruchsverfahren (E. 4). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibung; Verrechnung; Pfand; Forderung; SchKG; Arrest; Recht; Pfandrecht; Handelsgericht; Betreibungsamt; Vermögenswerte; Stiftung; Verarrestiert; Forderungen; Verwertung; Verarrestierte; Guthaben; Forderung; Entstanden; Arrest; Verarrestierten; Beschwerdegegner; Widerspruchsverfahren; Verrechnungs; Pfändete; Privat; Verwertet
110 III 5Beneficium excussionis realis (Art. 41 Abs. 1 SchKG). Der Anspruch auf Vorausverwertung von Pfändern ist auch im Falle der Betreibung auf Konkurs mit Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl geltend zu machen. Betreibung; Konkurs; Beschwerde; Zahlungsbefehl; SchKG; Pfandverwertung; Rekurs;Betreibungsamt; Erläuterungen; Pfändung; Ordentliche; Erwähnt; Gläubiger; Verwertung; Schuldner; Rekurrentin; Pfandgesicherte; Verwertungsbegehren; Konkursandrohung; Rekursgegnerin; Schuldbetreibung; Aufsichtsbehörde; Vorausverwertung; Forderung; Realis; Entscheid; Schuldbetreibungs; Machen; Excussionis

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
ZoblBerner Kommentar, N. 35 zu Art. 891 ZGB1993
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