E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Criminal Code (SCC)

Art. 89SCC from 2023

Art. 89 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 89

1 If a person released on parole commits a felony or misdemeanour during the probationary period, the court judging the new offence shall order his recall to custody.

2 If, despite the commission of a felony or misdemeanour during the probationary period, it is not expected that the offender will commit further offences, the court shall dispense with a recall to custody. It may admonish the offender and extend the probationary period by no more than half of the period originally fixed by the competent authority. If the extension is ordered after the expiry of the original probationary period, it begins on the day on which it is ordered. The provisions on probation assistance and conduct orders apply (Art. 93–95).

3 If a person released on parole fails to comply with the conditions of probation assistance or disregards the conduct orders, Article 95 paragraphs 3–5 applies.

4 A recall to custody may not be ordered if three years have elapsed since the expiry of the probationary period.

5 Any period of time spent on remand that the offender has served during the recall to custody proceedings is taken into account in the remainder of his sentence.

6 If the requirements for an unsuspended custodial sentence are fulfilled due to the new offence and if this coincides with the remainder of the sentence that must be executed by the recall to custody, the court shall impose a cumulative sentence in application of Article 49 a. The rules on parole again apply to this sentence. If only the remainder of the sentence is executed, Article 86 paragraphs 1–4 applies.

7 If the remainder of a sentence that must be executed in accordance with a decision on recall to custody coincides with the execution of a measure under Articles 59–61, Article 57 paragraphs 2 and 3 applies.

3. Execution of measures >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 89 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220077Mehrfache Drohung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Drohung; Beschuldigten; Sachverhalt; Freiheitsstrafe; Dossier; Urteil; Vorinstanz; Verteidigung; Gewalt; Berufung; Amtlich; Amtliche; Sicherheit; Gericht; Teilweise; Dispositiv; Sinne; Beistand; Angst; Beamte; Mehrfache; Dienst; Vollzug; Schwere; Vorinstanzlich; Vollzug; Behörde
ZHSF180003Mehrfache Veruntreuung etc.Gesuch; Urteil; Verfahren; Gesuchsteller; Gesamtstrafe; Obergericht; Obergerichts; Kammer; Gericht; Staatsanwalt; Bezirksgericht; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiheitsstrafe; Recht; Bezirksgerichts; Urteile; Delikt; Vollzug; Delikte; Asperation; Gesuchstellers; Zürich; Berufung; Einsatzstrafe; Zumessung; Asperationsprinzip; Gesamtstrafen
Dieser Artikel erzielt 49 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2019.76 (AG.2021.376)Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen, des bandenmässigen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der Geldwäscherei (schwerer Fall) (BGer 6B_914/2021)Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Kokain; Protokoll; Werden; Urteil; Rufnummer; Betäubungsmittel; Seiner; Telefon; Halten; Weiter; TK-Linie; November; Gespräch; Welche; Gemäss; Schweiz; Treffen; Bereit; überwachte; Handelt; Bereits; Drogen; Weitere; Anschluss; Gericht; Betäubungsmittelgesetz; Stellt
BSSB.2020.44 (AG.2021.169)sexuelle Handlungen mit einem Kind sowie sexuelle Nötigung (BGer 6B_551/2021)Berufung; Berufungskläger; Mutter; Aussage; Sexuelle; Seiner; Urteil; Erfahren; Werden; Halten; Kinder; Seinem; Gemäss; Weiter; Täter; Handlung; Aussagen; Sexuellen; Dieser; Welche; Bereits; Stellt; Gewesen; Weitere; Gericht; Hätte; Handlungen; Schuld; Seinen; Stehen
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Richter; Urteils; Einzelrichter; Einzelgericht; Freiheitsstrafe; Kanton; Bedingte; Einzelgerichts; Urteilskompetenz; Beschwerde; Bedingten; Amtsgericht; Beurteilung; Beschwerdeführer; Solothurn; Staatsanwalt; Einzelrichters; Richter; Ambulante; Behandlung; GO/SO; Widerruf; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Grenze
147 IV 108 (6B_780/2019)
Regeste
Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2011.17Auslieferung an Deutschland. Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG); unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Recht; Beschwerde; Auslieferung; Recht; Beschwerdeführerin; Entscheid; Freiheit; Staat; Bundesstrafgericht; Verfahren; Widerruf; MwH; Bundesstrafgerichts; MwH; Bundesgericht; Schweiz; Urteil; Verfahren; Gericht; Wuppertal; Rechtsanwalt; Person; Deutschland; Unentgeltlich; Rechtshilfe; Deutsche; Sachverhalt; Deutschen; Staates
SK.2010.17Versuchter Mord und Gehilfenschaft dazu. Mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht und Gehilfenschaft dazu. Herstellen, Verbergen und Weiterschaffen von Sprengstoffen. Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Mehrfache Gewalt und Drohung gegen Beamte. Hinderung einer Amtshandlung. Mehrfache Beschimpfung.Bundes; Sprengstoff; Gericht; Recht; Basel; Täter; Polizei; Anklage; Recht; Gerichts; Person; Versucht; Versuchte; Gefährdung; Gericht; Freiheit; Fähig; Angeklagte; Tatbestand; Sprengstoffe; Freiheitsstrafe; Versuchten; Bundesanwalt; Handlung; Bundesanwaltschaft; Polizeibeamte; Verfahren; Personen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz