Art. 89 LPP dal 2021
Art. 891
1 Abrogato dall’all. n. 10 della LF del 9 ott. 1992 sulla statistica federale, con effetto dal 1° ago. 1993 (RU 1993 2080; FF 1992 I 321).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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