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Code civil suisse (CC)

Art. 884 CC de 2023

Art. 884 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 884

1 En dehors des exceptions prévues par la loi, les choses mobilières ne peuvent être constituées en gage que sous forme de nantissement.

2 Celui qui, de bonne foi, reçoit une chose en nantissement y ac­quiert un droit de gage, même si l’auteur du nantissement n’avait pas qualité d’en disposer; demeurent réservés les droits dérivant pour les tiers de leur possession antérieure.

3 Le droit de gage n’existe pas, tant que le constituant garde exclusi­vement la maîtrise effective de la chose.

2. Engagement du bétail >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 884 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE210005LastenbereinigungsklageSchuldner; Schuldbrief; Schenkung; Grundstück; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Besitz; Betreibung; Nutzniessung; Schuldners; SchKG; Grundstücke; Geschäft; Gläubiger; Schuldbriefs; Pfändung; übereignung; Schenkungsvereinbarung; Partei; Anfechtung; Simulation; Grundbuch; Übertragung; Sicherungsübereignung; Urteil; Verlust; Wäre
ZHNE180001KollokationForderung; Kredit; Pfand; Grundpfand; Abtretung; Berufung; Gesichert; Trete; Grundpfandverschreibung; Pfandrecht; Abtretungserklärung; Abgetreten; Gesicherte; Maximalhypothek; Pfandgesichert; Schuld; Hypothek; Gläubiger; Vorinstanz; Ursprünglich; Recht; Begründe; Forderungen; Zession; Beklagten; Konkurs; Begründet; Gesicherten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.104 (AG.2017.753)versuchte schwere Körperverletzung, Hinderung einer Amtshandlung sowie Widerhandlung gegen das WaffengesetzBerufung; Läge; Berufungskläger; Fahrzeug; Recht; Eigentum; Akten; Recht; Berufungsklägers; Erfahre; Eigentums; Staat; Fahrzeugs; Staatsanwaltschaft; Beilage; Verfahren; Zeitpunkt; Gericht; Urteil; Aufgr; Aussagen; Rechtlich; Anklage; Über; Immatriculation; Eigentümer; Vertrag; Berufungsverhandlung; Verfahrens
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 746 (4A_81/2016)Art. 884 ff. ZGB; Art. 27 Abs. 2 ZGB und Art. 19 Abs. 2 OR; Fahrnispfand zur Besicherung aller bestehenden und allfälligen künftigen Forderungen; Bestimmbarkeit der besicherten Forderung. Materielle Voraussetzungen des Pfandbestellungsvertrags, insbesondere bezüglich der Bezeichnung der besicherten Forderung oder Forderungen (E. 2.2.1). Erfordernis der genügenden Bestimmbarkeit allfälliger künftiger Forderungen (E. 2.2.2). Entstehung des Pfandrechts (E. 2.2.3) und Untergang des selbigen (E. 2.2.4). Übermässige Bindung (E. 2.3). Fehlen der genügenden Bestimmbarkeit im vorliegenden Fall, da es sich um einen Befreiungsanspruch der Bank handelt, der im Zeitpunkt des Abschlusses des Pfandbestellungsvertrags nicht vorhersehbar war (E. 2.4). Droit; Créance; Banque; Cit; Fonds; Contrat; Droits; été; Réel; Demande; Demanderesse; Contre; Compte; Créances; Garantie; Réels; Réels; STEINAUER; Titre; Elles; Futur; Arrêt; Relation; Société; Montant; Avoir; Action; être; Future; Conclu
136 III 437 (5A_849/2009)Art. 131 Abs. 1 SchKG; Forderungsüberweisung; private Verwertung von verarrestierten Pfandgegenständen. Rechtsnatur des Entscheides über den Bestand einer nach Art. 131 Abs. 1 SchKG überwiesenen Forderung; Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 72 Abs. 1 BGG (E. 1.1). Wirkung der Forderungsüberweisung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG (E. 3 Ingress). Zulässigkeit der Verrechnung, wenn ein privates Pfandverwertungsrecht (Art. 891 ZGB) nach Verarrestierung des Pfandgegenstandes ausgeübt wird (E. 3.1-3.6). Verhältnis zwischen Verwertung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG und Widerspruchsverfahren (E. 4). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibung; Verrechnung; Pfand; Forderung; SchKG; Arrest; Recht; Pfandrecht; Handelsgericht; Betreibungsamt; Vermögenswerte; Stiftung; Verarrestiert; Forderungen; Verwertung; Verarrestierte; Guthaben; Forderung; Entstanden; Arrest; Verarrestierten; Beschwerdegegner; Widerspruchsverfahren; Verrechnungs; Pfändete; Privat; Verwertet

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Dieter Zobl, Christoph ThurnherrBerner Kommentar, Das Sachenrecht2010
OFTINGER, BÄRZürcher Kommentar, Bd. IV.2.c.1979
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