A. Faustpfand
I. Bestellung
1. Besitz des Gläubigers
1 Fahrnis kann, wo das Gesetz keine Ausnahme macht, nur dadurch verpfändet werden, dass dem Pfandgläubiger der Besitz an der Pfandsache übertragen wird.
2 Der gutgläubige Empfänger der Pfandsache erhält das Pfandrecht, soweit nicht Dritten Rechte aus früherem Besitze zustehen, auch dann, wenn der Verpfänder nicht befugt war, über die Sache zu verfügen.
3 Das Pfandrecht ist nicht begründet, solange der Verpfänder die ausschliessliche Gewalt über die Sache behält.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NE210005 | Lastenbereinigungsklage | Schuldner; Schuldbrief; Schenkung; Grundstück; Beklagten; Recht; Vorinstanz; Berufung; Besitz; Betreibung; Nutzniessung; Schuldners; SchKG; Grundstücke; Geschäft; Gläubiger; Schuldbriefs; Pfändung; übereignung; Schenkungsvereinbarung; Partei; Anfechtung; Simulation; Grundbuch; Übertragung; Sicherungsübereignung; Urteil; Verlust; Wäre |
ZH | NE180001 | Kollokation | Forderung; Kredit; Pfand; Grundpfand; Abtretung; Berufung; Gesichert; Trete; Grundpfandverschreibung; Pfandrecht; Abtretungserklärung; Abgetreten; Gesicherte; Maximalhypothek; Pfandgesichert; Schuld; Hypothek; Gläubiger; Vorinstanz; Ursprünglich; Recht; Begründe; Forderungen; Zession; Beklagten; Konkurs; Begründet; Gesicherten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2015.104 (AG.2017.753) | versuchte schwere Körperverletzung, Hinderung einer Amtshandlung sowie Widerhandlung gegen das Waffengesetz | Berufung; Läge; Berufungskläger; Fahrzeug; Recht; Eigentum; Akten; Recht; Berufungsklägers; Erfahre; Eigentums; Staat; Fahrzeugs; Staatsanwaltschaft; Beilage; Verfahren; Zeitpunkt; Gericht; Urteil; Aufgr; Aussagen; Rechtlich; Anklage; Über; Immatriculation; Eigentümer; Vertrag; Berufungsverhandlung; Verfahrens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 746 (4A_81/2016) | Art. 884 ff. ZGB; Art. 27 Abs. 2 ZGB und Art. 19 Abs. 2 OR; Fahrnispfand zur Besicherung aller bestehenden und allfälligen künftigen Forderungen; Bestimmbarkeit der besicherten Forderung. Materielle Voraussetzungen des Pfandbestellungsvertrags, insbesondere bezüglich der Bezeichnung der besicherten Forderung oder Forderungen (E. 2.2.1). Erfordernis der genügenden Bestimmbarkeit allfälliger künftiger Forderungen (E. 2.2.2). Entstehung des Pfandrechts (E. 2.2.3) und Untergang des selbigen (E. 2.2.4). Übermässige Bindung (E. 2.3). Fehlen der genügenden Bestimmbarkeit im vorliegenden Fall, da es sich um einen Befreiungsanspruch der Bank handelt, der im Zeitpunkt des Abschlusses des Pfandbestellungsvertrags nicht vorhersehbar war (E. 2.4). | Droit; Créance; Banque; Cit; Fonds; Contrat; Droits; été; Réel; Demande; Demanderesse; Contre; Compte; Créances; Garantie; Réels; Réels; STEINAUER; Titre; Elles; Futur; Arrêt; Relation; Société; Montant; Avoir; Action; être; Future; Conclu |
136 III 437 (5A_849/2009) | Art. 131 Abs. 1 SchKG; Forderungsüberweisung; private Verwertung von verarrestierten Pfandgegenständen. Rechtsnatur des Entscheides über den Bestand einer nach Art. 131 Abs. 1 SchKG überwiesenen Forderung; Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen nach Art. 72 Abs. 1 BGG (E. 1.1). Wirkung der Forderungsüberweisung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG (E. 3 Ingress). Zulässigkeit der Verrechnung, wenn ein privates Pfandverwertungsrecht (Art. 891 ZGB) nach Verarrestierung des Pfandgegenstandes ausgeübt wird (E. 3.1-3.6). Verhältnis zwischen Verwertung nach Art. 131 Abs. 1 SchKG und Widerspruchsverfahren (E. 4). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibung; Verrechnung; Pfand; Forderung; SchKG; Arrest; Recht; Pfandrecht; Handelsgericht; Betreibungsamt; Vermögenswerte; Stiftung; Verarrestiert; Forderungen; Verwertung; Verarrestierte; Guthaben; Forderung; Entstanden; Arrest; Verarrestierten; Beschwerdegegner; Widerspruchsverfahren; Verrechnungs; Pfändete; Privat; Verwertet |
Autor | Kommentar | Jahr |
Dieter Zobl, Christoph Thurnherr | Berner Kommentar, Das Sachenrecht | 2010 |
OFTINGER, BÄR | Zürcher Kommentar, Bd. IV.2.c. | 1979 |