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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 884OR from 2022

Art. 884 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 884

Where all the society’s members are present they may, if no objection is raised, pass resolutions without needing to comply with the formal convocation requirements.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 884 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE110013Rechtsschutz in einem klaren Fall (Vertragserfüllung)Recht; Forderung; Klage; Pfand; Klagte; Übersee; Künftige; Parteien; Beklagten; Anspruch; Läge; Zukünftige; Vertraglich; Vertreten; Gericht; Bestritten; Ansprüche; Forderungen; Einwendung; Erwähnt; Geschäft; Bestehende; Verpflichtungen; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Vorbringen; Fallen; Vertraglichen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 II 387Schuldbrief und Gült; Einrede der Handlungsunfähigkeit des Schuldners; Schutz des gutgläubigen Dritterwerbers (Art. 872, 865/866 ZGB). Wer einen von einem Handlungsunfähigen errichteten Pfandtitel von diesem selber erwirbt, muss sich auch im Falle seiner Gutgläubigkeit die Einrede gefallen lassen, das Erwerbsgeschäft sei wegen der Handlungsunfähigkeit des Schuldners ungültig und vermöge ihm deshalb die im Titel verbrieften Rechte nicht zu verschaffen. Dagegen ist die Einrede, der Schuldner sei zur Zeit der Errichtung des Titels handlungsunfähig gewesen, gegenüber einem gutgläubigen spätern Erwerber (Dritterwerber) nicht zulässig. Schuldbrief; Grundbuch; Gült; Dritterwerber; Schuldner; Beklagten; Pfandtitel; Einrede; Handlungsunfähigkeit; Recht; Erwerb; Titels; Urteil; Glauben; Errichtung; Schuldbriefs; Gutgläubigen; Gültig; Eintrag; Forderung; Vorinstanz; Schuldners; Schutz; Wortlaut; Inhaber; Erwähnte; Rechte; Geschäft; Erwägung
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