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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 88 StPO vom 2023

Art. 88 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 88

Öffentliche Bekanntmachung

1 Die Zustellung erfolgt durch Veröffentlichung in dem durch den Bund oder den Kanton bezeichneten Amtsblatt, wenn:

a.
der Aufenthaltsort der Adressatin oder des Adressaten unbekannt ist und trotz zumutbarer Nachforschungen nicht ermittelt werden kann;
b.
eine Zustellung unmöglich ist oder mit ausserordentlichen Umtrieben verbunden wäre;
c.
eine Partei oder ihr Rechtsbeistand mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthaltsort oder Sitz im Ausland kein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnet hat.

2 Die Zustellung gilt am Tag der Veröffentlichung als erfolgt.

3 Von Endentscheiden wird nur das Dispositiv veröffentlicht.

4 Einstellungsverfügungen und Strafbefehle gelten auch ohne Veröffentlichung als zugestellt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 88 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220244Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Zustellung; Vorladung; Partei; Verteidigung; Urteil; Verfahren; Bundesgerichts; Aufenthalt; Zugestellt; Rechtsmittel; Amtlich; Unbekannt; Gericht; Berufungsverhandlung; Mitteilung; Amtliche; Oberrichter; Kanton; Zürich; Rückzug; Berufungsverfahren; Migration; Abteilung; Aufenthaltsort; Beschwerde; Zustellungsempfänger
ZHSB220462Rechtswidrige EinreiseSchuldig; Beschuldigte; Staat; Staaten; Schweiz; Einreise; Recht; Beschuldigten; Flüchtling; Staatenlose; Berufung; Gericht; Anerkennung; Urteil; Vorinstanz; Staatenlosigkeit; Illegal; Geldstrafe; Staatenlosen; Bundesgericht; Flüchtlingskonvention; Deutschland; Vorinstanzliche; Verfahren; Prot; Rechtfertigungsgr; Staatenlosenübereinkommen; Illegale; Entscheid
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2021.3 (AG.2021.306)VerweisungsbruchBerufung; Berufungskläger; Basel-Stadt; Urteil; Gemäss; Schuldig; Staatsanwaltschaft; November; Erklärt; Bundesgericht; Strafsachen; Werden; Beschwerde; Erhoben; Migration; Innert; Unentschuldigt; Berufungsverhandlung; Verweisungsbruch; Strafprozessordnung; Infolge; Berufungsklägers; Einzelgerichts; Beschwerdeschrift; Appellationsgericht; Gerichtsschreiber; Verfahren; Kosten; Mittels; Berufungsverfahren
BSVD.2020.186 (AG.2021.16)VollzugsbefehlStrafbefehl; Rekurrent; Vollzug; Verfügung; Zugestellt; August; Werden; Rekurs; Staatsanwaltschaft; Vollzugsbefehl; Entscheid; Kanton; Angefochtene; September; Rechtsmittel; Zustellung; Rekurrenten; September; Massnahmenvollzug; Abteilung; Strafund; Basel-Stadt; Gemäss; August; Verwaltungsgericht; Bekannt; Justizvollzug; Erhoben; Worden; Vollzugsbehörde
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 518 (1B_244/2020)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Wohnsitz; Beschuldigte; Eröffnung; Einsprachefrist; Ausland; Brasilien; Rechtshilfe; Entscheid; Gültige; Urteil; Zustellungsdomizil; Postalisch; Postalische; Befehle; Schweizerische
133 I 33 (6S.59/2006)Art. 249 BStP; freie Beweiswürdigung; anonymisierter Zeuge. Die Annahme, die Aussage des gefährdeten Belastungszeugen sei unverwertbar, wenn neben dem Angeschuldigten auch sein Verteidiger nur unter audio-visueller Abschirmung Ergänzungsfragen stellen kann, schliesst die anonyme Zeugenbefragung als Beweismittel in allgemeiner Weise aus und verletzt den Grundsatz der freien Beweiswürdigung (E. 2.5).
Regeste b
Art. 6 Ziff. 1 und Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK; anonymisierter Zeuge; Wahrung der Verteidigungsrechte. Die Verwertung der Aussage eines anonymisierten Belastungszeugen verletzt die Verfahrensgarantien von Art. 6 EMRK nicht, wenn sie als Mosaikstein ein anderweitig gewonnenes Beweisergebnis, welches allein für den Schuldspruch zwar nicht ausreicht, aber einen schwerwiegenden Tatverdacht begründet, ins Stadium des rechtsgenügenden Beweises zu überführen vermag (E. 3 und 4).
Zeuge; Beweis; Zeugen; Anonym; Anonymisierte; Aussage; Kassationsgericht; Beschwerde; Beweise; Beweismittel; Recht; Beweiswürdigung; Anonymisierten; Zeugenaussage; Beschwerdegegner; Verteidiger; Grundsatz; Urteil; Schuldspruch; Gericht; Freien; Schuldig; Geschworenengericht; Verteidigung; Identität; Aussagen; Verteidigungsrechte; Nichtigkeitsbeschwerde

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2019.39Mehrfache falsche Anschuldigung
(Art. 303 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB)
Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Bundes; Gericht; Recht; Verfahren; Anschuldigung; Verfahrens; Person; Falsche; Urteil; Täter; Recht; Verteidigung; Freiheitsstrafe; Verfolgung; Untersuchung; Schuldfähigkeit; Hauptverhandlung; Auslage; Prostitution; Auslagen; Kriminell; Kammer; Falschen
SK.2017.62Einsprache gegen Strafbefehl; Urkundenfälschung/ Sistierung; Rückweisung an BAEinsprecher; Bundes; Gericht; Bundesanwalt; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Einsprechers; Urteil; Hauptverhandlung; Befehl; Einsprache; Verfahrensleitung; Ausland; Schweiz; Verteidiger; Sistierung; Bundesstrafgericht; Kammer; Verfügung; Einzelrichter; Ergehen; Bundesstrafgerichts; Vorladung; Bundesgerichts; Beschwerde; Herrn; Rechtshängigkeit; Gründen; Aufenthalt
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