E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 88 DBG vom 2023

Art. 88 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 88

Pflichten des Schuldners der steuerbaren Leistung

1 Der Schuldner der steuerbaren Leistung ist verpflichtet:

a.
bei Fälligkeit von Geldleistungen die geschuldete Steuer zurückzubehalten und bei anderen Leistungen (insbesondere Naturalleistungen und Trink­­geldern) die geschuldete Steuer vom Arbeitnehmer einzufordern;
b.
dem Steuerpflichtigen eine Aufstellung oder eine Bestätigung über den Steu­er­abzug auszustellen;
c.
die Steuern periodisch der zuständigen Steuerbehörde abzuliefern, mit ihr hier­über abzurechnen und ihr zur Kontrolle der Steuererhebung Einblick in alle Unterlagen zu gewähren.

2 Der Quellensteuerabzug ist auch dann vorzunehmen, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Kanton Wohnsitz oder Aufenthalt hat.176

3 Der Schuldner der steuerbaren Leistung haftet für die Entrichtung der Quellen­steuer.

4 Er erhält eine Bezugsprovision von 1 bis 2 Prozent des gesamten Quellen­steuer­betrags; die zuständige Steuerbehörde setzt die Bezugsprovision fest.177

176 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 16. Dez. 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2018 1813; BBl 2015 657).

177 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 16. Dez. 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2018 1813; BBl 2015 657).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/243Urteil Steuerrecht.Der Zeugenbeweis ist auch unter der Herrschaft des Steuergesetzes vom 9. April 1998 ausgeschlossen. Die Mitwirkungspflichten sowie die zulässigen Beweismittel sind darin abschliessend geregelt. Im konkreten Fall ist überdies nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanzen auf die von den Steuerpflichtigen gegenüber der Polizei gemachten Aussagen abgestellt haben (Verwaltungsgericht, B 2011/243). Beschwerde; Beschwerdeführer; Quellensteuer; Zeugen; Recht; Beschwerdegegner; Aussagen; Beschäftigung; Steueramt; Verwaltungsrekurskommission; Entscheid; Befragung; Leistung; Vorinstanz; Hilfskräfte; Staatsangehörige; Rekurs; Brasilianische; Einsprache; Polizeilich; Ausländische; Beschäftigungsdauer; Brasilianischen; Verwaltungsgericht; Zeitraum; Quellensteuern; Staatsangehörigen; Rechnungen; Zweifel; Ausländischen
SGI/1-2010/138Entscheid Quellensteuer, Art. 50 Abs. 4 StG (sGS 811.1), Art. 55 Abs. 1 lit. b StV (sGS Steuer; Steuer; Tarif; Kinder; Quelle; Quellensteuer; Rekurrent; Kinderabzug; Unterhalt; Veranlagung; Leistung; Sorge; Elterliche; Korrekt; Steuerbehörde; Vollsplitting-Tarif; Rekurrenten; Rekurs; Steuerbaren; Steuerabzug; Ordentliche; Tarifkorrektur; Verfahren; Träglich; Vorinstanz; Steuerpflicht; Ergänzend; Arbeitnehmer; Kaufmann/Meuter
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2397/2011Eingliederungsmassnahmen Beschwerde; Taggeld; Deführer; Beschwerdeführer; Kinder; Verfügung; IVSTA; Quelle; Kindergeld; Quellen; Verfahren; Quellensteuer; Steuer; Taggeldverfügung; Abzug; Zugesprochen; Juni; Mai; Anspruch; Bundesverwaltungsgericht; Grundentschädigung; Verpflegung; Arbeit; Recht; Beiträge; Bezug; Intern; Taggeldverfügungen; Taggelder
C-4953/2009Eingliederungsmassnahmen Beschwerde; Taggeld; Deführer; Beschwerdeführer; Kinder; Verfügung; IVSTA; Quelle; Kindergeld; Quellen; Verfahren; Quellensteuer; Steuer; Taggeldverfügung; Abzug; Zugesprochen; Juni; Mai; Anspruch; Bundesverwaltungsgericht; Grundentschädigung; Verpflegung; Arbeit; Recht; Beiträge; Bezug; Intern; Taggeldverfügungen; Taggelder
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz