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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 875 ZGB vom 2022

Art. 875 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 875

Anleihensobligationen, die auf den Namen der Gläubiger oder auf den Inhaber lauten, können mit einem Grundpfand sichergestellt werden:

1.
durch Errichtung einer Grundpfandverschreibung oder eines Schuld­briefes für das ganze Anleihen und die Bezeichnung eines Stellvertreters für die Gläubiger und den Schuldner;
2.
durch die Errichtung eines Grundpfandrechtes für das ganze An­leihen zugunsten der Ausgabestelle und Bestellung eines Pfand­rechtes an dieser Grundpfandforderung für die Obliga­tionsgläu­biger.
Art. 876–883631

631 Aufgehoben durch Ziff. I 1 des BG vom 11. Dez. 2009 (Register-Schuldbrief und weitere Änderungen im Sachenrecht), mit Wirkung seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

A. Faustpfand >I. Bestellung >1. Besitz des Gläubi­gers >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
90 II 3761. Rechtliche Stellung des Willensvollstreckers. Art. 517/18, 560, 602 ZGB. (Erw. 1 und 2). 2. Absetzung des Willensvollstreckers a) durch die Aufsichtsbehörde: wegen Unfähigkeit oder grober Pflichtverletzung; b) durch Urteil in einer Zivilrechtsstreitigkeit: wegen einer vom Erblasser geschaffenen oder ihm wenigstens bekannt gewesenen Doppelstellung des Willensvollstreckers und einer daraus sich ergebenden schweren Interessenkollision (Erw. 3). 3. Wann kann ein Endentscheid im Sinne von Art. 48 OG in administrativem Verfahren herbeigeführt werden? (Erw. 4). 4. Kriterien der schweren Interessenkollision (Erw. 5). 5. Vorwurf der groben Pflichtverletzung in Verbindung mit der Geltendmachung einer angeblich die Absetzung rechtfertigenden Interessenkollision. Verfahrensfragen. Würdigung einzelner Vorfälle (Erw. 6). Willen; Willens; Willensvollstrecker; Erblasser; FIDES; Berufung; Erben; Recht; Pflicht; Willensvollstreckers; Nachlass; Erblassers; Stiftung; Familienstiftung; Interesse; Crisanus-Familienstiftung; Erbschaft; Entscheid; Verfügung; Interessen; Willensvollstreckung; Bundesgericht; Beschwerde; Willensvollstreckerin; Berufungsbeklagten; Behörde; Interessenkollision; Absetzung; Herabsetzung
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