Art. 87CPC from 2022
Art. 87
Action to modify a legal relationship
By filing an action to modify a legal relationship, the plaintiff demands the creation, modification or dissolution of a specific right or legal relationship.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 II 651 | Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG). Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben Anspruch auf unentgeltliche Zivilrechtspflege, wenn die Prozessarmut sowohl der Gesellschaft wie aller unbeschränkt haftenden Gesellschafter ausgewiesen ist.
| Recht; Unentgeltliche; Gesellschaft; Rechtspflege; Personen; Anspruch; Juristische; Kollektiv; Kommanditgesellschaft; Gesellschafter; Kommanditgesellschaften; Natürliche; Juristischen; Kanton; Haftende; Unbeschränkt; Haftenden; Prozessarmut; Gesetze; Unentgeltlichen; Kantone; Diss; Judiciaire; Gruppe; Gesetzes; Auffassung; Partei; Parteifähige; STEIGER |
106 Ia 299 | Sprachenfreiheit; Art. 87 OG. 1. Art. 87 OG: Zwischenentscheid, nichtwiedergutzumachender Nachteil (E. 1). 2. Die Auslegung von Art. 10 der freiburgischen ZPO, wonach im Saanebezirk Französisch als einzige Gerichtssprache gilt, hält vor der Willkürrüge stand. Überprüfung dieser Auslegung im Hinblick auf das ungeschriebene Grundrecht der Sprachenfreiheit (E. 2). | Sprache; Beschwerde; Französisch; Minderheit; Saanebezirk; Bezirk; Deutsch; Sprachenfreiheit; Kanton; Gerichtssprache; Sprachliche; Recht; Entscheid; Beschwerdeführer; Bundes; Beschwerdeführerin; Gemischt; Wohnbevölkerung; Deutschsprachige; Klage; Kantons; Französischsprachig; Grundrecht; Bezirke; Bundesgericht; Mehrheit; Angefochten; Französische; Staatsrechtliche; Gerichtspräsident |