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Federal Act on Private International Law (PILA)

Art. 87PILA from 2022

Art. 87 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 87

1 If the deceased was a Swiss citizen domiciled abroad, the Swiss judicial or administrative authorities at the deceased’s place of origin have jurisdiction for the estate to the extent that the foreign authorities do not deal with the estate.

2 The authorities at the place of origin always have jurisdiction when a Swiss citizen having their last domicile abroad submits, in a will or a contract of succession, their entire estate or the portion thereof located in Switzerland to Swiss jurisdiction or Swiss law. Article 86 paragraph 2 is reserved.

3. Jurisdiction at the location of assets >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 87 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180044Erbausschlagung Nachlass; Recht; Ausschlagungserklärung; Protokoll; Zuständigkeit; Berufung; Wohnsitz; Erblasser; Brasilien; Protokollierung; Schweizerischen; Entscheid; Schweiz; Bundesgericht; Behörde; Berufungskläger; Beschwerde; Brasilianische; Staat; Erblassers; Gerichte; Einzelgericht; Vorinstanz; Bezirksgericht; Erstinstanzliche; Angefochtene; Rich
SGBS.2012.1Entscheid Art. 6 Abs. 1 lit. d EG-ZPO (sGS 961.2); Art. 308 ZPO (SR 272); Art. 518 ZGB (SR 210). Aufsichtsbeschwerde gegen den Willensvollstrecker. Ist nach kantonalem Recht eine gerichtliche Behörde zuständig, richtet sich das Verfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung. Der Entscheid der Aufsichtsbehörde kann mit Berufung angefochten werden. Der Willensvollstrecker ist verpflichtet, auf Verlangen jedem Erben einzeln und persönlich Auskunft zu erteilen. Nebst der Einsicht in Unterlagen kann der Erbe die Abgabe von Kopien beanspruchen (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin im Personen-, Erb- und Sachenrecht, 11. April 2012, BS. 2012.1). Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerin; Berufung; Entscheid; Willensvollstrecker; Belege; Nachlass; Auskunft; AaO; Honorar; Klägact; Vorinstanz; Vi-Entscheid; Erstinstanzliche; Ziffer; Entsprechend; Stellungnahme; Halten; Verfahren; Elektronische; Detailliert; Entsprechende; Sämtliche; Gegenstand; Streitwert; Vermögensrechtliche; Weisung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 369 (5A_876/2010)Zuständigkeit (Art. 87 Abs. 2 IPRG); Klage auf Leistung einer Soulte aus einem Erbteilungsvertrag. Die Klage auf Zahlung einer in einem Erbteilungsvertrag vereinbarten Ausgleichsleistung (Soulte) ist erbrechtlicher Natur. Für die Beurteilung der Klage ist deshalb das in erbrechtlichen Angelegenheiten vorgesehene Gericht zuständig (E. 4). Klage; Erbteilung; Erbrechtlich; Erbrechtliche; Urteil; Beschwerde; Erbteilungsvertrag; Ausgleich; Soulte; LugÜ; Streitigkeit; Zuständigkeit; Nachlass; Recht; Basel; Erbrecht; Basel-Stadt; Gericht; Teilung; Schweiz; Erben; Bezug; Zuständig; Zivilgericht; Verstorben; Beantragt; Beschwerdegegner; Zusammenhang; Appellation; Aufl
118 II 508Art. 191 IPRG. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Intertemporales Recht. 1. Frage offen gelassen, ob es in bezug auf den Geltungsbereich gemäss Art. 176 IPRG auf eine blosse Niederlassung in der Schweiz ankommen kann (E. 1). 2. Jeder altrechtliche kantonale Rechtsmittelentscheid, der als nicht selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid im Sinne von Art. 87 OG ergangen ist, lässt die frühere Rechtsmittelordnung fortdauern. Das heisst, dass auch der spätere Endentscheid (Schiedsspruch) weiterhin dem kantonalrechtlichen Anfechtungsverfahren untersteht und die Beschwerde gemäss Art. 191 IPRG ausgeschlossen ist (E. 2). Recht; Rechtsmittel; Beschwerde; Focht; Angefochten; Schiedsspruch; Schiedsgericht; Zwischenentscheid; Endentscheid; Bundesgericht; Anfechtung; Verfahren; Staatsrechtliche; Kantonale; Rechtsmittelentscheid; Altrechtliche; Urteil; Schiedsgerichts; Angefochtene; Selbständig; Erwägungen; Kantonalrechtlich; Limited; Materielle; Ergangen; Rechtsmittelordnung; POUDRET; Anfechtbar; Schweiz

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-2838/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erbschaft; Erblasser; Verfügung; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Brasilianischen; Einsprache; Urteil; Frist; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Erblassers; Hinweis; Behörde; Witwe; Ausland; Verstorben
C-1422/2017Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Erben; Beschwerdeführer; Verstorbene; Schweiz; Verstorbenen; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Schweizerischen; Französische; Verfügung; Partei; Frankreich; Parteien; Wohnsitz; Behörde; Zuständig; Erbschaft; Einsprache; Verfahren; Schweizer; Einspracheentscheid; Regelung; Französischen; Verbindung; Todes; Höhe; Lasses
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