E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Art. 87 DBG vom 2023

Art. 87 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 187

Veruntreuung von Quellensteuern

1 Wer zum Steuerabzug an der Quelle verpflichtet ist und abgezogene Steuern zu seinem oder eines andern Nutzen verwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Eine bedingte Strafe kann mit Busse bis zu 10 000 Franken verbunden werden.283

2 Liegt eine Selbstanzeige nach Artikel 175 Absatz 3 oder Artikel 181a Absatz 1 vor, so wird von einer Strafverfolgung wegen Veruntreuung von Quellensteuern und anderen Straftaten, die zum Zweck der Veruntreuung von Quellensteuern begangen wurden, abgesehen. Diese Bestimmung ist auch in den Fällen nach den Artikeln 177 Absatz 3 und 181a Absätze 3 und 4 anwendbar.284

283 Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 26. Sept. 2014 (Anpassungen an die Allgemeinen Bestimmungen des StGB), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 779; BBl 2012 2869).

284 Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nach­besteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2008 4453; BBl 2006 8795).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2019.00073Quellensteuerpflicht.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Steuer; Quelle; ELtd; Arbeitgeber; Faktische; Leistung; Quellensteuer; Subunternehmer; Hafte; Arbeitnehmer; Auftrag; Person; Schweiz; Faktischen; Vorinstanz; Arbeitgeberin; Kooperations; Faktisches; Juni; Arbeitsverhältnis; Kanton; Recht; Betrieb; Projekt; Juli; Gewinnmarge
SGI/1-2010/138Entscheid Quellensteuer, Art. 50 Abs. 4 StG (sGS 811.1), Art. 55 Abs. 1 lit. b StV (sGS Steuer; Steuer; Tarif; Kinder; Quelle; Quellensteuer; Rekurrent; Kinderabzug; Unterhalt; Veranlagung; Leistung; Sorge; Elterliche; Korrekt; Steuerbehörde; Vollsplitting-Tarif; Rekurrenten; Rekurs; Steuerbaren; Steuerabzug; Ordentliche; Tarifkorrektur; Verfahren; Träglich; Vorinstanz; Steuerpflicht; Ergänzend; Arbeitnehmer; Kaufmann/Meuter
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz