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Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS)

Art. 87 CCS de 2022

Art. 87 Constitution fédérale de la Confédération suisse (CCS) drucken

Art. 87

Chemins de fer et autres moyens de transport49 50*

La législation sur le transport ferroviaire, les téléphériques, la navigation, l’aviation et la navigation spatiale relève de la compétence de la Confédération.

49 Accepté en votation populaire du 12 fév. 2017, en vigueur depuis le 1er janv. 2018 (AF du 18 fév. 2015, AF du 30 sept. 2016, ACF du 10 nov. 2016, ACF du 13 avr. 2017; RO 2017 6731; FF 2015 1899, 2016 7371 8121, 2017 3213).

50* avec disposition transitoire


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 87 Constitution fédérale de la Confédération suisse (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU150111Übertretung der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Zürich Schuldig; Beschuldigte; Stadt; Berufung; Stadtrichteramt; Beschuldigten; Verfahren; Vorinstanz; Kundgebung; Polizei; Urteil; VBÖG; Befehl; Bewilligung; Stadtrichteramtes; Demonstration; Busse; Vorliege; Polizeiverordnung; Untersuchung; Bewilligte; Gerichtskasse; Einsprecher; Verteidiger; Regel; Bahnhof; Entscheid; Übertretung; Beschwerde
ZHSU150113Übertretung der allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt ZürichSchuldig; Beschuldigte; Stadt; Berufung; Stadtrichteramt; Beschuldigten; Verfahren; Urteil; Vorinstanz; Polizei; Kundgebung; Befehl; VBÖG; Bewilligung; Einsprecherin; Polizeiverordnung; Bahnhof; Gerichtskasse; Regel; Demonstration; Bewilligte; Untersuchung; Vorliege; Verteidiger; Entscheid; Stadtrichteramtes; Busse; Verfahrens; Engeren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2015.138Entscheid Art. 839 ZGB (SR 210): Bei einem Grundstück, das dem öffentlichen Eisenbahnverkehr dient, handelt es sich um Verwaltungsvermögen im Sinne von Art. 839 ZGB. Somit kann es nicht mit einem Bauhandwerkerpfandrecht belastet werden. Von einer uneingeschränkten Anlehnung an die Terminologie des öffentlichen Rechts ist bei der Anwendung von Grundstück; Verwaltungsvermögen; Aufgabe; Beklagten; Sinne; Dient; Bauhandwerkerpfandrecht; Grundstücks; Recht; Diene; Staat; Sachen; Grundstücke; Entscheid; Zwecke; Verwaltungsvermögens; Bahnhof; Ständerat; Eisenbahnverkehr; Qualifikation; öffentlichrechtlichen; Regionalen; Bundesgericht; Rechtsprechung; Aufgabe; Ausschliesslich; Handelsgericht; Staates; Dienende; Auflage
SGB 2010/105Urteil Bau- und Planungsrecht, Art. 2 Abs. 1 RPG (SR 700), Art. 18m Abs. 1 EBG (SR 742.101). Ein Baugesuch für ein Vorhaben innerhalb des Baugebiets kann nicht mit der Begründung abgewiesen werden, die konkrete Bauzone sei noch nicht definiert. Das Gesuch ist vorerst zu sistieren, bis die zuständige Behörde im betroffenen Gebiet die fehlende Planungsgrundlage geschaffen bzw. einen entsprechenden Teilzonenplan erlassen hat, so dass das Gesuch beurteilt werden kann (Verwaltungsgericht, B 2010/105). Beschwerde; Recht; Bauzone; Planung; Entscheid; Planungs; Bahnhof; Gemeinde; Anlage; Beschwerdegegnerin; Bauvorhaben; Gesuch; Verfahren; Baute; Rekurs; Anlagen; Grundstück; Bauzonen; Bauten; Bewilligung; Bundes; Kanton; Verkaufs; Zonenkonform; Gossau; Beschwerdeführerin; Verwaltungsgericht; Baubewilligung; Nutzungsplan
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 I 109 (2C_62/2015)Art. 49 Abs. 1, 81a, 87 und 92 BV; Art. 15 und 28 PBG; Art. 36 LTPG/GE; Vorrang des Bundesrechts; Zuständigkeit des kantonalen Gesetzgebers zur Festsetzung der Tarife der Genfer Verkehrsbetriebe. Vorrang des Bundesrechts (E. 4.2). Frage offengelassen, ob Art. 87 und 92 BV dem Bund eine ausschliessliche oder konkurrierende Kompetenz im Bereich des Transportwesens einräumen (E. 5). Die Änderung von Art. 36 LTPG/GE, der dem Grossen Rat die Kompetenz einräumt, den Tarif der Genfer Verkehrsbetriebe festzusetzen, verletzt das PBG nicht (E. 6). Tarif; Fédéral; Transport; Entre; Canton; Tarifs; Repris; Prise; Entreprise; Public; Droit; Entreprises; Transports; Ratio; Compétence; Conseil; Fédérale; Publics; Arrêt; Cantonal; Consid; Principe; LTPG/; Confédération; Matière; LTPG/GE; Cantonale; Elles; Compétences; Même
131 I 57Art. 87 OG; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde. Die staatsrechtliche Beschwerde ist zulässig gegen einen Entscheid, mit dem eine Partei, die bisher am Verfahren beteiligt war, durch eine andere ersetzt wird (E. 1).
Regeste b
Art. 9 BV; Zivilprozess (Art. 7 ZPO/GE); Parteiwechsel und Berichtigung der Parteibezeichnung. Der Parteiwechsel ist sorgfältig von der Berichtigung der Parteibezeichnung zu unterscheiden. Bei Letzerer geht es um die Berichtigung einfacher redaktioneller Fehler. Sie ist nur zulässig, wenn jede Gefahr einer Verwechslung ausgeschlossen werden kann (E. 2).
Partie; Recourante; Parties; Procédure; Consid; être; Stice; Arrêt; Justice; était; Décision; Cours; Elles; Principe; Recours; Droit; Celle; été; D'une; Qu'elle; Contre; Demande; Autre; Ectifica; Corporation; Tribunal; Rectification; Avoir; Substitution; Qu'il
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