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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 868 OR de 2022

Art. 868 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 868

La fortune sociale répond des engagements de la société. Sauf dispo­sition contraire des statuts, elle en répond seule.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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